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Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Stadt Northeim
Was macht der Eigenbetrieb?
Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung, kurz EBA, gliedert sich in die Bereiche Kläranlage, Kanalbetrieb und dem Bereich der Verwaltung.
Ausbildung zur Fachkraft für Abwassertechnik >> hier klicken <<
Ausbildung zur Fachkraft für Abwassertechnik
Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung bildet auf seiner Kläranlage zur Deckung des künftigen Personalsbedarfs Nachwuchs zur Fachkraft für Abwassertechnik aus. Ein spannender und abwechslungsreicher Beruf! Mit Bestandteilen aus Technik, Biologie, Elektronik und Umwelt.
Aktuelle Stellenausschreibungen findet Ihr hier. Wenn dort keine zu finden ist, nicht verzagen und einfach mal fragen wann das nächste Ausschreibungsverfahren starten wird.
Anhand des folgenden Ausbildungsrahmenplans sind die Lehrinhalte während der Ausbildung beschrieben, die im späteren Berufleben Anwendung finden.
[Hier der „Ausbildungsrahmenplan“ als pdf, 900 kb....]
Einmal reinschnuppern gefällig?? Auch das geht im Rahmen von Schülerpraktikas.
Einfach kurze Bewerbung per Post an Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung oder Personalabteilung, Scharnhorstplatz 1, 37154 Northeim oder per Email an abwasser(at)northeim.de.
Weitere Informationen zu Aufgaben / Ausbildung zur Fachkraft für Abwassertechnik vermittelt euch folgendes Video der DWA bei youtube:
https://www.youtube.com/watch?v=CaINE9MSw2o&list=PLgrMq6r_2Nosn_gGaDMvjzgTLvXXNIzf_
Kanalbetrieb >> hier klicken <<
Kanalbetrieb
Das Personal im Bereich Kanalbetrieb ist für die Reinigung des Kanalnetzes, dessen Gesamtlänge rund 350 km beträgt sowie die Aufrechterhaltung des Betriebs der dazugehörigen Pumpwerke, darunter fallen 14 Großpumpwerke und 17 Kleinpumpstationen, zuständig.
Kläranlage >> hier klicken <<
Kläranlage
Das Personal auf der Kläranlage ist verantwortlich für die Aufrechterhaltung des Betriebes der Anlage. Dazu zählen die Wartung und Pflege sämtlicher Anlagenteile auf der Kläranlage, wie z.B. Pumpwerke, Rechenanlagen, Abwasserreinigungs- und absetzbecken, Faulturm, Blockheizkraftwerk, etc.
Die Kläranlage Northeim ist eine mechanisch biologische Kläranlage mit separater, anaerober Schlammstabilisierung.
Die Anlage hat eine Ausbaugröße von 75.000 EW und behandelt das Wasser aus Northeim und den umliegenden Ortschaften, mit Ausnahme der Abwässer aus Hammenstedt. Diese werden in der Kläranlage Katlenburg gereinigt.
Verwaltung >> hier klicken <<
Verwaltung
Das Personal der Verwaltung ist verantwortlich für
- die Betriebsführung des Eigenbetriebs, Finanzmanagement nebst Abwassergebührenkalkulation, die Einhaltung der Satzung,
- die Vorbereitung und Umsetzung von Unterhaltungs-, Sanierungs- und Neubaumaßnahmen am Kanalnetz, den Pumpwerken und der Kläranlage sowie die Ausweisung von Sanierungsgebieten,
- die Überprüfung des Kanalbestand sowie die Pflege und Fortschreibung der Kanaldatenbank,
- die Genehmigung von Entwässerungsanträgen, Indirekteinleitergen sowie von Zweitwasserzählern wie zum Beispiel zur Gartenbewässerung.
Bereitschaftsdienst
Außerhalb der Geschäftszeiten existiert ein Bereitschaftsdienst, der unter der Rufnummer +49 5551 53030 erreichbar ist.
Bei Störung der Entwässerungseinrichtungen in privatem Bereich, verweisen wir auf die entsprechenden Dienstleistungsanbieter mit entsprechendem Betätigungsfeld.
Wichtige Informationen
Ansprechpartnerinnen /-partner >> hier klicken <<
Ansprechpartnerinnen /-partner Eigenbetrieb
Technische Leitung
Olaf Hagenow
Scharnhorstplatz 1
Zimmer 328Telefon: +49 (0) 5551 966-343
Fax: +49 (0) 5551 966-290Kaufmännische Leitung
Nils Backhauß
Scharnhorstplatz 1
Zimmer 104Telefon: +49 (0) 5551 966-212
Fax: +49 (0) 5551 966-203Grundstücksentwässerung - Entwässerungsgenehmigungen
Oliver Seeger
Scharnhorstplatz 1
Zimmer 334Telefon: +49 (0) 5551 966-350
Fax: +49 (0) 5551 966-290Kanalunterhaltung und Baumaßnahmen
Harald Kahmann
Scharnhorstplatz 1
Zimmer 329Telefon: +49 (0) 5551 966-353
Fax: +49 (0) 5551 966-290Leitung Kläranlage
Thomas Ertel
Kläranlage Northeim
BetriebsgebäudeTelefon: +49 (0) 5551 53030
Fax: +49 (0) 5551 64209
ertel(at)northeim.deGrundstücksentwässerung - Indirekteinleitung, Abscheideanlagen, 2. Wasserzähler
Susanne Didrigkeit-Kunze
Scharnhorstplatz 1
Raum 331Telefon: +49 (0) 5551 966-346
Fax: +49 (0) 5551 966-290
Didrigkeit-Kunze(at)Northeim.deDigitalisierung, 2. Wasserzähler
Mario Müller
Scharnhorstplatz 1
Zimmer 335Telefon: +49 (0) 5551 966-342
Fax: +49 (0) 5551 966-290Finanzmanagement
Jasmin Schlieper
Scharnhorstplatz 1
Zimmer 330Telefon: +49 (0) 5551 966-365
Fax: +49 (0) 5551 966-290
schlieper(at)northeim.deFinanzmanagement
Werner Dingenthal
Scharnhorstplatz 1
Zimmer 330Telefon: +49 (0) 5551 966-345
Fax: +49 (0) 5551 966-290Kanaldatenbank
Stefan Meyer
Scharnhorstplatz 1
Zimmer 335Telefon: +49 (0) 5551 966-143
Fax: +49 (0) 5551 966-290
smeyer(at)northeim.deFormulare, Merkblätter >> hier klicken <<
Formulare, Merkblätter
Entwässerung
- entwaesserungsantrag.pdf141 KB
- entwaesserungsantrag.pdf141 KB
Grundstücksbearbeitung / Kanalsanierung /dichter Kanal >> hier klicken <<
Grundstücksbearbeitung / Kanalsanierung /dichter Kanal
Defekte und undichte Kanäle oder gar falsch angeschlossene Entwässerungseinrichtungen verursachen jährlich unnötige Kosten bei der Abwasserbeseitigung und -behandlung auf der Kläranlage Northeim.
Seit einigen Jahren investiert der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Stadt Northeim, kurz EBA, daher jährlich mehrere 100 T€ in die Sanierung der öffentlichen Kanalisation, mit dem Ziel eines „dichten Kanals“.
Denn ein Teil des über das Kanalnetz zur Kläranlage abgeleiteten Abwassers ist so genanntes Fremdwasser. Welches als Grundwasser über undichte Kanäle oder falsch angeschlossene Drainagen und als Niederschlagswasser von Privatgrundstücken, in das Schmutzwasserkanalnetz gelangt.
Das Ziel eines dichten Kanals und damit die deutliche Reduzierung des Fremdwassers kann jedoch nicht nur durch Sanierung des öffentlichen Schmutzwasserkanalnetzes, dessen Länge immerhin rd. 150 km beträgt, erreicht werden. Auch die privaten Grundstücksentwässerungsleitungen müssen, zur Erreichung des Ziels, saniert werden. Dies ist nicht gerade ein beliebtes Thema, dennoch unverzichtbar, wenn man bedenkt, dass die Länge der privaten Schmutzwasserleitungen insgesamt über alle Grundstücke in Northeim mind. nochmals rd. 130 km beträgt.
Die Sanierung der öffentlichen und privaten Kanalisationsanlagen ist eine Aufgabe über mehrere Jahre. Seitens des Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung (EBA) werden daher künftig immer wieder Sanierungsgebiete, die einzelne Straßenzüge bis hin zu ganzen Ortschaften umfassen, ausgewiesen.
Aktuell sind dies, Stand November 2020:
- Ortschaft Bühle (2014-2022)
- Ortschaft Schnedinghausen (2017-2021)
- Richard-Wagner-Str. (2019-2020)
- Harztor (2020-2021)
- Paul-Linke-Str. (2021)
- Auestraße (2021)
- Transportsammler Saugraben / Eisenbahnstraße (2021-2022)
- Suadicanistraße (2022)
- Ortschaft Berwartshausen (2022-2023)
Grundstückseigentümer die sich innerhalb eines Sanierungsgebiets befinden werden vom EBA aufgefordert ihre privaten Leitungssysteme untersuchen und sanieren zu lassen. Damit die Grundstückseigentümer mit diesen Aufgaben nicht überfordert sind, besteht seit 2017 gemäß Abwassersatzung der Stadt Northeim ein umfangreiches, kostenloses Leistungspaket zur „Grundstücksbearbeitung“, dies umfasst: - Die Untersuchung der Grundstücksentwässerungsleitungen zur Feststellung des baulichen Zustands durch eine optische Inspektion, Nebelung und ggf. Dichtheitsprüfung.
- Die Begleitung der v. g. Untersuchungen einschließlich der anschließenden Bewertung der gewonnenen Erkenntnisse, durch ein vom Eigenbetrieb beauftragtes Ingenieurbüro.
- Die Erläuterung der Ergebnisse sowie die Beratung hinsichtlich des erforderlichen Sanierungsumfangs an den privaten Abwasserleitungen.
- Die Prüfung von Angeboten zur Sanierung hinsichtlich Maßnahmen und Kosten.
- Die Dichtheitsprüfung nach erfolgter Sanierung mit Prüfprotokoll, aktualisiertem Bestandsplan und Bescheinigung über den ordnungsgemäßen Zustand der Grundstücksentwässerung.
Für Grundstückseigentümer, die innerhalb eines Sanierungsgebietes liegen, ist die Grundstücksbearbeitung und evtl. anschließende Sanierung der privaten Leitungen, mit einer Frist von 2 Jahren nach Abschluss der Kanalsanierungen im öffentlichen Bereich, verpflichtend.
Die Kosten für eventuelle Sanierungen oder Umbauten auf dem Privatgrundstück sind dabei vom jeweiligen Eigentümer zu tragen!
Helfen Sie mit! Das Ziel eines „dichten Kanals“ zu erreichen!
In allen übrigen Bereichen können Grundstückseigentümer das Leistungspaket der „Grundstücksbearbeitung“ auf freiwilliger Basis, als vorgezogene Maßnahme, in Anspruch nehmen. Vorteilhaft ist dies z.B. bei Verkäufen, Sanierungen, Um- und Anbauten im Gebäudebestand, Problemen mit den Entwässerungsanlagen oder geplanten Kellerausbauten. Die freiwillige Grundstücksbearbeitung ist ebenfalls mit einer Sanierungsverpflichtung verbunden, d.h. falls Sanierungsbedarf an den privaten Entwässerungsanlagen besteht, gilt auch hierfür eine Frist von 2 Jahren für die Umsetzung der Sanierung.
Für weitere Informationen setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir sind für Sie da!
Vorschriften EBA >> hier klicken <<
Vorschriften Eigenbetrieb
Wir haben an dieser Stelle einen Auszug aus der Ortsrechtsammlung angelegt, dem Sie alle maßgeblichen Regelungen des "Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung der Stadt Northeim" entnehmen können.
Satzungen
Dateiname Info Geändert 02_06_00_abwasserbeseitigungs_satzung.pdf
145 KB 29.01.2016 02_06_01_abwasserbeseitigungs_satzung_01_aend.pdf
259 KB 26.01.2017 02_07_00_abwasserbeseitigungsabgabensatzung.pdf
140 KB 15.01.2019 02_07_01_abwassergebuehrensatzung.pdf
140 KB 15.01.2019 02_07_02_abwassergebuehrensatzung_01_aend.pdf
92 KB 17.12.2019 07_05_00_abwasserkleinklaeranlage_einschl_plaene.pdf
7 MB 29.01.2016 07_08_00_betriebssatzung_eba.pdf
30 KB 29.01.2016 07_08_01_betriebssatzung_eba_aenderung.pdf
94 KB 14.01.2019
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