Schiedspersonen

Häufig werden die Gerichte zu rasch in Anspruch genommen. Dabei ist das nicht immer erforderlich. Besser ist es, einen Streit (kleinere Rechtsstreitigkeiten oder sog. Bagatellfälle) nach Möglichkeit außergerichtlich zu klären. Eine oft kostengünstigere und für den Laien auch einfachere Möglichkeit der Streitschlichtung bieten die Schiedsämter.

Die Aufgaben des Schiedsamtes werden von einem Schiedsmann oder einer Schiedsfrau (Schiedsperson) wahrgenommen. Die Schiedsperson wird vom Rat der Stadt auf fünf Jahre gewählt. Die gewählte Schiedsperson bedarf der Bestätigung durch die Direktorin bzw. den Direktor des Amtsgerichtes Northeim.

Im Streitfall ist immer das Schiedsamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Antragsgegner wohnt. Für die Stadt Northeim sind zwei Schiedsämter gebildet worden:

Bezirk Northeim-Nord

Der Schiedsamtsbezirk Northeim-Nord umfasst die Kernstadt Northeim mit der Grenze nördlich der Straßen Sollingtor, Bahnhofstraße, Am Münster, Breite Straße, Schaupenstiel, Harztor (beide Straßenseiten dieser Grenzstraßen gehören zum Schiedsamtsbezirk Northeim-Nord) und die Ortschaften Denkershausen, Edesheim, Hohnstedt, Hollenstedt, Imbshausen, Lagershausen, Langenholtensen und Stöckheim.

Zuständig Schiedsmann
Herr Werner Sebo
Beethovenstraße 19
37154 Northeim
Tel: +49 (0) 5551 53519

Bezirk Northeim-Süd

Der Schiedsamtsbezirk Northeim-Süd umfasst die Kernstadt Northeim mit der Grenze südlich der Straßen Sollingtor, Bahnhofstraße, Am Münster, Breite Straße, Schaupenstiel, Harztor (beide Straßenseiten dieser Grenzstraßen gehören jeweils zum Schiedsamtsbezirk Northeim-Nord) und die Ortschaften Berwartshausen, Bühle, Hammenstedt, Hillerse, Höckelheim, Schnedinghausen und Sudheim.

Zuständig: N.N. / Wird noch vom Amtsgericht ernannt

Im Verhinderungsfall vertreten sich die Schiedspersonen Nord und Süd gegenseitig.

Nähere Informationen beim Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen Landesvereinigung Niedersachsen.