EU-DLR

Der im Rahmen der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt zuständige Einheitliche Ansprechpartner ist beim Landkreis Northeim angesiedelt.

Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie schafft einen Rechtsrahmen, der den freien Dienstleistungsverkehr innerhalb der Europäischen Union deutlich vereinfacht. Kern der Richtlinie ist eine Erleichterung für in- und ausländische Betriebe und Unternehmen bei der Abwicklung behördlicher Genehmigungsverfahren.

Zur Umsetzung der Richtlinie wurden Einheitliche Ansprechpartner eingerichtet. Diese koordinieren den Verfahrensgang für einen Dienstleistungserbringer auf Wunsch gegenüber den jeweils zuständigen Institutionen wie beispielsweise kommunale und staatliche Behörden oder aber auch Kammern. Der Dienstleister braucht sich somit nicht mehr selbst um die zum Teil stark aufgefächerten behördlichen Zuständigkeiten zu kümmern, um seine Anliegen zum Erfolg zu führen.

Dienstleistungen aus einer Hand

Die Angebote des Einheitlichen Ansprechpartners und aller zuständigen Institutionen müssen nach der Richtlinie elektronisch über das Internet erreichbar sein. Zudem haben die zuständigen Behörden Genehmigungen innerhalb festgelegter Fristen zu bearbeiten, sofern alle für die Bearbeitung erforderlichen Unterlagen und Angaben des Dienstleistungserbringers vorliegen.

Weiterhin gelten Anträge automatisch als genehmigt (Genehmigungsfiktion), wenn diese nicht innerhalb einer angemessenen und im Gesetz festgelegten Frist bearbeitet werden. Die Einrichtung "Einheitlicher Ansprechpartner" berührt die Zuständigkeitsverteilung zwischen den Behörden nicht. Dienstleister können sich mit ihren Anliegen auch weiterhin direkt an die zuständigen Behörden wenden. Zuständige Behörde ist auch die Stadt Northeim. 

Die Aufgabe des Einheitlichen Ansprechpartners nimmt der Landkreis Northeim wahr.