Barrierefreiheit
Nach § 9 b des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes (NBGG) veröffentlichen die öffentlichen Stellen eine detaillierte, umfassende und klare Erklärung zur Barrierefreiheit ihrer Webseite oder mobilen Anwendungen und aktualisieren diese bei Bedarf.
Die Stadt Northeim ist bemüht, ihre Webseite und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist barrierefrei gestaltet und mit den Anforderungen vereinbar.
Wir möchten Ihnen im folgenden Hinweise zur Barrierefreiheit und praktischen Nutzung des Internetangebots von northeim.de geben.
Der Stand der Umsetzung unter northeim.de
- Die Texte werden bei der Erstellung auf allgemeine Verständlichkeit überprüft.
- Fachbegriffe und Abkürzungen werden nur dort eingesetzt, wo sie zwingend notwendig sind und werden entsprechend erklärt.
- Die Schriften unter northeim.de sind skalierbar.
- Für Bilder liegen Alternativtexte vor, wenn diese nicht visuell wahrgenommen werden können.
- Die Navigation ist klar strukturiert und auf dem gesamten Internetauftritt einheitlich gestaltet.
- Die Seiteninhalte können vom Layout der Seite getrennt aufgerufen werden
- Die Darstellung des Internetauftrittes ist unabhängig von dem benutzten Gerät z. B. über ein Mobiltelefon.
- Software-Erweiterungen um Inhalte darstellen zu können sind nicht erforderlich.
Die Redaktion von northeim.de ist ständig bemüht, das Angebot zu optimieren.
Vorlesesoftware
Die Besucherinnen und Besucher der Homepage www.northeim.de finden mit dem ReadSpeaker-Programm (Text zur Sprache Programm) einen weiteren Button. Dieser Button ermöglicht, sich den Text vorlesen zu lassen. Außerdem können Optionen gewählt werden, wie u.a. Vorlesegeschwindigkeit, Texthervorhebung, Schriftart -größe.
Ansicht
Mit dem entsprechenden Menüpunkt können Sie unsere Webseite in die sogenannte Kontrast-Ansicht umschalten. Die Inhalte werden dann in der barrierefreien Schrift Arial schwarz auf weiß dargestellt.
Schriftgröße
Eine weitere Auswahlmöglichkeit bieten wir Ihnen mit Hinweisen, wie Sie die Schriftgröße ändern können. Die Schriftgröße unter northeim.de können Sie über die Tastenkombination <Strg>+ <+> bzw. <Strg>+ <-> vergrößern oder verkleinern.
Alternativ können Sie die Schriftgröße auch in Ihren Browser-Einstellungen verändern.
Bilder
Bilder sind mit einem alternativen Text versehen. In der Regel können Sie sich alle interessanten Fotos mit einem Mausklick vergrößert darstellen lassen.
Hinweis zum Gebrauch von Dokumenten
Die unter northeim.de angebotenen Dokumente, wie Formulare, Broschüren und Faltblätter sind im pdf-Format gespeichert. Der Link zu einer pdf-Datei enthält Angaben zu der Größe der Datei. Für die Darstellung der PDF-Dokumente benötigen Sie zum Beispiel das Programm Adobe Reader, das Sie sich hier kostenlos herunterladen können: Zum Adobe Reader.
Auch pdf-Dokumente können vorgelesen werden.
Navigation
Über die horizontale Navigationsleiste können Sie mit wenigen Klicks sämtliche Inhaltsseiten von northeim.de erreichen. Die Inhalte sind nach den Nutzerbedürfnissen zusammengestellt, die jeweilige Unternavigation auf den linken Seiten (Menüleiste) sind nach Themenschwerpunkten oder typischen Lebenssituationen strukturiert.
Im mittleren Feld der Seiten (Inhaltsteil) finden Sie redaktionelle Artikel, Hinweise zu Veranstaltungen und Beschreibungen, Fotos und weitere Details zu den Dienstleistungsangeboten und Zuständigkeiten der Stadt Northeim. Die Informationen in der rechten Spalte ergänzen den Inhaltsbereich in der Mitte. Dort finden Sie weitere erklärende Fotos und Links zu weiterführenden Informationen.
In der Regel finden Sie Angaben zu den die Ansprechpartnerinnen und -partner für die beschriebenen Inhalte.
Suche
Eine leistungsstarke Volltextsuche hilft Ihnen, wenn Sie nicht genau wissen, wo Sie in der Struktur suchen müssen. Geben Sie einfach Ihren Suchbegriff in das dafür vorgesehene Textfeld oben links ein.
Das städtische Redaktionssystem
Mit dem Redaktionssystem typo3 hat die Stadt Northeim eine Plattform, die sich durch eine saubere Trennung von Inhalt, Struktur und Layout auszeichnet. Dieser Aspekt ist eine wichtige Voraussetzung für barrierefreie Seiten.
Gesetzliche Grundlage der Barrierefreiheit
In Niedersachsen ist vordergründig das Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz maßgebend. Das für Soziales zuständige Ministerium erlässt durch Verordnung detaillierte Bestimmungen. Die EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Webangeboten öffentlicher Stellen ist umzusetzen.
Durchsetzungsverfahren, Schlichtungsstelle
Bei der oder dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen wird eine Schlichtungsstelle zur Beilegung von Streitigkeiten eingerichtet, die für das Durchsetzungsverfahren im Sinne des Artikels 9 der Richtlinie (EU) 2016/2102 zuständig ist.
Kontaktaufnahme für Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen
Melden Sie sich bitte bei uns (Ansprechpartner/in). Wir freuen uns über Ihre Anregungen und Ihre konstruktive Kritik.
Die Redaktion von northeim.de
Diese Erklärung ist zuletzt geändert am 29.10.2021.
Ansprechpartner/in
Susanne Mönkemeyer

Stadt Northeim
Scharnhorstplatz 1
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Tel.: +49 5551 966-119
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