Stadtplanung und Stadtentwicklung

Aktuelle Bauleitpläne und Beteiligungen

gehen erneut in die öffentliche Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB.

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Stadtbaurat Frederik Backhaus hat im Interview mit dem Stadtradio Göttingen den aktuellen Planungsstand für das Industriegebiet West dargestellt.

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Digitalisierungsstrategie der Stadtverwaltung Northeim kommt voran: Bebauungspläne jetzt digital auf der Homepage einsehbar.

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In Zusammenarbeit mit dem beauftragten Planungsbüro wurde für das zukünftige Baugebiet im Geltungsbereich des Bebauungsplanes NOM Nr. 126 „Am Martinsgraben“ eine städtebauliche Konzeption sowie städtebauliche Entwürfe entwickelt.

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In die Beratungen des Sanierungsausschusses am 26.11.2020 bringt die Stadtverwaltung Northeim den Vorschlag zur Aufhebung bzw. der Teilaufhebung der Bebauungspläne NOM Nr. 77, 78, 79 und 81 inklusive der jeweiligen Änderungen eine zukunftsweisende und weitreichende Empfehlung ein.

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Wie beteiligt man in Zeiten von Corona und Kontaktbeschränkungen die interessierte Northeimer Öffentlichkeit? Wie gewinnt man deren Anregungen und Wünsche für die Neugestaltung des Münsterplatzes im Rahmen des freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbes?

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Die Planung für das Industriegebiet West in Northeim schreitet voran.

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Welche Entwicklungstendenzen sind zu erwarten?

Der "Motor" der Stadtentwicklung war bisher vorrangig die Nachfrage nach Wohn- und Gewerbeflächen.

Die Entwicklung wurde hierbei von zwei wesentlichen Faktoren bestimmt:

1. Die Bevölkerungsentwicklung

2. Der allgemeinen Wirtschaftslage

Was aber heißt das für die Zukunft?

Die Entwicklung der Wirtschaft ist längerfristig kaum absehbar und daher nur schwer kalkulierbar.

Ziel der Stadt muss es sein, auf Nachfragen mit Angeboten reagieren zu können.

Dieses kann sie kurzfristig durch ein Angebot an überplanten Gewerbegrundstücken, auf denen Bau-vorhaben zeitnah umsetzbar sind.

Für größere Vorhaben oder die längerfristige Entwicklung sieht der Flächennutzungsplan umfangreiche Optionen vor.

Nicht jede Gewerbe- oder Einzelhandelsansiedlung ist hinsichtlich ihrer Auswirkungen mit der Umge-bung und dem Bestand verträglich. Aufgabe der Stadtplanung ist es, Konflikte aufzuzeigen und zu minimieren.

Wir werden weniger und älter.

Die größte Herausforderung besteht darin, auf den demografischen Wandel und dessen Auswirkungen vorausschauend zu reagiere

  • Wie alt sind die Menschen in Ihrer Nachbarschaft?
  • Wohnen Ihre Kinder in Northeim, bzw. ist absehbar, dass sie hier bleiben werden?
  • Wer wird zukünftig die Häuser der Großeltern im Ortskern bewohnen, wenn die Enkel am Ortsrand bauen?
  • Gibt es in Ihrem oder den Nachbarhäusern leerstehende Wohnungen?
  • Können Sie von Ihrer Wohnung aus ohne Auto das nächste Nahversorgungszentrum, Schulen, den Kindergarten oder Ihren Arzt erreichen?

Nur einige von vielen Fragen vor dem Hintergrund des demografischen Wandels. Fragen, die zukünftige städtebauliche Entwicklung entscheidend bestimmen werden.

Entwicklung der Siedlungsfläche

Seit 1990 wurden in der Stadt Northeim ca. 45 Hektar Wohnbauland und ca. 34 Hektar Gewerbefläche erschlossen.

Zum Vergleich: Die gesamte Innenstadt (Altstadt) umfasst lediglich eine Fläche von ca. 24,6 Hektar.

Mitunter wird die Forderung erhoben, es müsse durch die Bereitstellung von „günstigem Bauland" für Zuzug von Außen gesorgt werden. Eine Taktik, die in einer insgesamt vom demografischen Wandel betroffenen Region kaum zielführend sein kann.

Die zu erwartenden, wie auch zum Teil schon spürbaren Auswirkungen des demographischen Wandels erfordern vielmehr ein striktes Umdenken, weg von einer vorrangig auf Ausdehnung ausgerichteten Entwicklung der Siedlungsflächen, hin zu einer ressourcensparenden Verdichtung unter Ausnutzung von Möglichkeiten der Nachnutzung.

Während noch zu Beginn des Jahrtausends das Ziel der Entwicklung der südlichen Kernstadt mit mehreren Hundert Wohneinheiten das Handeln bestimmte, steht aktuell die Umsetzung bereits erschlossener Baugebiete, zuzüglich maßvoller Ergänzungen der Kernstadt und der Ortsteile im Focus der Stadtplanung.

Neben den Neubauvorhaben bestimmen Veränderungen im Bestand die Entwicklung der Stadt.

Die vorangehenden Ausführungen sollen Verständnis dafür wecken, dass heute nicht in allen Ortsteilen und im größeren Umfang Baugebiete erschlossen werden können. Dieses bedeutet jedoch keinesfalls, dass in der Stadt Northeim nicht mehr gebaut werden kann.

Die Wahl der richtigen Immobilie

Im Zusammenhang mit dem Wunsch nach dem eigenen Haus oder der eigenen Wohnung stellt sich die Frage: "Neubau oder Bestandsimmobilie?".

Allgemein gilt: Der Erwerb einer Immobilie stellt einen erheblichen Kostenfaktor dar. Interessierte sollten genau überlegen, ob die jeweils preisgünstigste Lage auch langfristig für Sie die günstigste Lösung darstellt.

  • Wie weit ist es bis zur Arbeitsstätte?
  • Wo befinden sich Versorgungs- und Infrastruktureinrichtungen wie Schulen, Kindergarten, Sporteinrichtungen etc.?
  • Wie weit muss ich fahren - welche Verkehrsmittel kann ich nutzen?

Hierbei sollte berücksichtigt werden, dass auch Kinder mit zunehmendem Alter eine gesteigerte Mobi-lität fordern (Fahrten zu Freunden, Vereinen, Freizeiteinrichtungen). Können diese Fahrten nicht mit dem Fahrrad oder dem ÖPNV erfolgen, werden sie für Eltern schnell zu einem Zeit- und Kostenfaktor.

Wo aber kann gebaut werden?

Die Vermarktung der überwiegenden Northeimer Baugebiete erfolgt durch die jeweiligen Erschließungs- und Bauträger (Baugebiete und Adressen).

Daneben bieten Zeitungsannoncen und Gespräche mit den Immobilienabteilungen der Sparkasse und Banken sowie den in der Region tätigen Maklern die Möglichkeit, den örtlichen Immobilienmarkt kennen zu lernen.

"Was" darf "wo" gebaut werden?

Nicht jedes angebotene Grundstück ist ein Baugrundstück und nicht auf jedem Baugrundstück können alle Vorstellungen verwirklicht werden.

Die grundsätzliche Bebaubarkeit eines Grundstückes wird durch die Vorschriften der §§ 29 bis 35 des Baugesetzbuches (BauGB) geregelt. Hiernach gibt es drei Möglichkeiten:

  1. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes (§ 30 BauGB).
  2. Das Grundstück liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (unbeplanter Innenbereich § 34 BauGB).
  3. Das Grundstück liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). Dieses ist immer der Fall, wenn die beiden ersten Möglichkeiten nicht vorliegen.