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Grundstücksbearbeitung / Kanalsanierung /dichter Kanal
Defekte und undichte Kanäle oder gar falsch angeschlossene Entwässerungseinrichtungen verursachen jährlich unnötige Kosten bei der Abwasserbeseitigung und -behandlung auf der Kläranlage Northeim.
Seit einigen Jahren investiert der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Stadt Northeim, kurz EBA, daher jährlich mehrere 100 T€ in die Sanierung der öffentlichen Kanalisation, mit dem Ziel eines „dichten Kanals“.
Denn ein Teil des über das Kanalnetz zur Kläranlage abgeleiteten Abwassers ist so genanntes Fremdwasser. Welches als Grundwasser über undichte Kanäle oder falsch angeschlossene Drainagen und als Niederschlagswasser von Privatgrundstücken, in das Schmutzwasserkanalnetz gelangt.
Das Ziel eines dichten Kanals und damit die deutliche Reduzierung des Fremdwassers kann jedoch nicht nur durch Sanierung des öffentlichen Schmutzwasserkanalnetzes, dessen Länge immerhin rd. 150 km beträgt, erreicht werden. Auch die privaten Grundstücksentwässerungsleitungen müssen, zur Erreichung des Ziels, saniert werden. Dies ist nicht gerade ein beliebtes Thema, dennoch unverzichtbar, wenn man bedenkt, dass die Länge der privaten Schmutzwasserleitungen insgesamt über alle Grundstücke in Northeim mind. nochmals rd. 130 km beträgt.
Die Sanierung der öffentlichen und privaten Kanalisationsanlagen ist eine Aufgabe über mehrere Jahre. Seitens des Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung (EBA) werden daher künftig immer wieder Sanierungsgebiete, die einzelne Straßenzüge bis hin zu ganzen Ortschaften umfassen, ausgewiesen.
Aktuell sind dies, Stand November 2021:
- Ortschaft Bühle (2014-2023)
- Ortschaft Schnedinghausen (2017-2021)
- Paul-Linke-Str. (2022)
- Auestraße (2022)
- Transportsammler Saugraben / Eisenbahnstraße (2022-2023)
- Suadicanistraße (2022)
- Fliederweg Sudheim (2022)
- Am Münster und Bahnhofstraße (2022-2023)
- Achterkirchenstraße (2023)
- Mittelweg (2022-2024)
- Rückingsanger, Schlachthausweg und Stich Rhumestr. (2023)
- Ortschaft Berwartshausen (2023-2024)
- OD Langenholtensen, Brunsteiner Straße (2023-2024)
- Johann-Strauß-Str. und Schubertstr. (2024)
- Albrecht-Dürer-Str, Christoph-Friese-Str. und Lukas-Cranach-Str. (2025)
- Hangweg, Brahmstr. und Ernst-August-Str. (2026)
Grundstückseigentümer_innen, die sich innerhalb eines Sanierungsgebiets befinden, werden vom EBA aufgefordert ihre privaten Leitungssysteme untersuchen und sanieren zu lassen. Damit die Grundstückseigentümer_innen mit diesen Aufgaben nicht überfordert sind, besteht seit 2017 gemäß Abwassersatzung der Stadt Northeim ein umfangreiches, kostenloses Leistungspaket zur „Grundstücksbearbeitung“, dies umfasst:
- Die Untersuchung der Grundstücksentwässerungsleitungen zur Feststellung des baulichen Zustands durch eine optische Inspektion, Nebelung und ggf. Dichtheitsprüfung.
- Die Begleitung der v. g. Untersuchungen einschließlich der anschließenden Bewertung der gewonnenen Erkenntnisse, durch ein vom Eigenbetrieb beauftragtes Ingenieurbüro.
- Die Erläuterung der Ergebnisse sowie die Beratung hinsichtlich des erforderlichen Sanierungsumfangs an den privaten Abwasserleitungen.
- Die Prüfung von Angeboten zur Sanierung hinsichtlich Maßnahmen und Kosten.
- Die Dichtheitsprüfung nach erfolgter Sanierung mit Prüfprotokoll, aktualisiertem Bestandsplan und Bescheinigung über den ordnungsgemäßen Zustand der Grundstücksentwässerung.
Für Grundstückseigentümer_innen, die innerhalb eines Sanierungsgebietes liegen, ist die Grundstücksbearbeitung und evtl. anschließende Sanierung der privaten Leitungen, mit einer Frist von 2 Jahren nach Abschluss der Kanalsanierungen im öffentlichen Bereich, verpflichtend.
Die Kosten für eventuelle Sanierungen oder Umbauten auf dem Privatgrundstück sind dabei vom jeweiligen Eigentümer zu tragen!
Helfen Sie mit! Das Ziel eines „dichten Kanals“ zu erreichen!
In allen übrigen Bereichen können Grundstückseigentümer_innen das Leistungspaket der „Grundstücksbearbeitung“ auf freiwilliger Basis, als vorgezogene Maßnahme, in Anspruch nehmen. Vorteilhaft ist dies z.B. bei Verkäufen, Sanierungen, Um- und Anbauten im Gebäudebestand, Problemen mit den Entwässerungsanlagen oder geplanten Kellerausbauten. Die freiwillige Grundstücksbearbeitung ist ebenfalls mit einer Sanierungsverpflichtung verbunden, d.h. falls Sanierungsbedarf an den privaten Entwässerungsanlagen besteht, gilt auch hierfür eine Frist von 2 Jahren für die Umsetzung der Sanierung.
Für weitere Informationen setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir sind für Sie da!




