Die Stadt will der Öffentlichkeit (Bürgerinnen und Bürgern sowie Kindern und Jugendlichen als Teil der Öffentlichkeit) die allgemeinen Ziele und Zwecke darlegen und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichten sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte bereits in der Zeit vom 22.05.2023 bis zum 23.06.2023.
Der Entwurf des Bebauungsplanes HOH Nr. 4 „Unterer Drauweg“ und der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes hängt im Flurbereich der Abteilung Stadtplanung, Bauaufsicht und Denkmalpflege, Scharnhorstplatz 1, 37154 Northeim, 1. Obergeschoss (Südflügel) in der Zeit vom 02.05.2024 bis einschließlich 07.06.2024 zur individuellen Einsicht öffentlich aus.
Während den Dienstzeiten ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen zu der o.g. Bauleitplanung können während der Auslegungszeit mündlich, schriftlich (z.B. Briefpost, E-Mail: pauly(at)northeim.de, Fax: 05551/966-391 oder in sonstiger Weise in geschriebener Form) oder zur Niederschrift unter den o.g. Voraussetzungen abgegeben werden
Schriftliche Stellungnahmen können auch dem beauftragten Planungsbüro Büro für Architektur, Stadtplanung und Freiraumgestaltung Dipl.-Ing. B. + L. Beltz unter archbeltz(at)gmx.de bis zum 07.06.2024 zugesandt werden.
Weitere Infos finden Sie in der anhängenden Datei "Bekanntmachung".