Zuständigkeitsänderung Waffenbehörde

Die Zuständigkeit im Waffenrecht wurde neu geregelt und geht von der Stadtverwaltung Northeim auf den Landkreis Northeim mit Wirkung vom 01. Januar 2024 über.

Für Bürger_innen die von dem Zuständigkeitswechsel betroffen sind, bedeutet dies, dass ab sofort alle waffenrechtlichen Angelegenheiten wie zum Beispiel das Ein- und Austragen von Waffen in der Waffenbesitzkarte, die Beantwortung waffenrechtlicher Fragen und die Beantragung einer Waffenbesitzkarte für Sammelnde, Sportschütz_innen und Jäger_innen nun bei der
 
Waffenbehörde des Landkreises Northeim,
FB 21 – Ordnungsangelegenheiten,
Medenheimer Straße 6/8, 37154 Northeim,

 
erfolgen muss. Auch Neuanträge von Bürger_innen, die im Stadtgebiet Northeim ihren Wohnsitz haben, stellen diese nun beim Landkreis Northeim.
 
Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Landkreises Northeim zu finden.

Die zuständige Behörde für das Sprengstoffgesetz bleibt weiterhin die Stadtverwaltung Northeim.

Grundlage für die Neuregelung der Zuständigkeit ist eine Verordnung des Niedersächsischen Innenministeriums vom 4. März 2023.