Ausstellungseröffnung „Die Mütter des Grundgesetzes“ am 02. März 2024

Am Samstag, den 2. März, wurde durch Bürgermeister Simon Hartmann im Heimatmuseum eine Sonderausstellung über die "Mütter des Grundgesetzes" eröffnet. Saskia Baumgärtner, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Northeim, Ratsherr Marek Wischnewski und Museumsleiter Dr. Stefan Teuber haben diese Ausstellung im Vorfeld des 75. Jährigen Jubiläums der Unterzeichnung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 zusammengestellt.

Poster zur Ausstellungseröffnung: Marek Wischnewski

Die Arbeit des parlamentarischen Rates und der vier „Mütter des Grundgesetzes“ wird in der Ausstellung mit Texttafeln des Helene Weber Kolleg (Berlin), der ersten bundesweiten und parteiübergreifenden Plattform für politisch engagierte Frauen, sowie einer Fotoausstellung vom Haus der Geschichte (Bonn) präsentiert. Diese zeigt Werke von Erna Wagner-Helmke, die die Arbeit des Parlamentarischen Rates und die wichtigsten Ereignisse fotografisch begleitete. Komplettiert wird die Sonderausstellung durch Druckwerke und Exponate aus dem Stadtarchiv und der Sammlung von Marek Wischnewski – unter anderem auch über den in Northeim geborenen Politiker Georg Diederichs als einer der „Väter des Grundgesetzes“.

Nach den Grußworten wird ein Vortrag von Susanne Selbert, der Enkelin einer der vier Mütter des Grundgesetzes, in das Thema einführen.

Am Nachmittag werden ab 14:00 Uhr in Beisein von Frau Susanne Selbert durch Bürgermeister Simon Hartmann im Neubaugebiet „Am Martinsgraben“ für die Straßen „Helene-Weber-Ring“ und „Elisabeth-Selbert-Ring“ erläuternde Straßennamensergänzungsschilder enthüllt. Hierzu sind auch die Einwohner*innen herzlich eingeladen.

Hintergrund:

Als klar wurde, dass es keine gemeinsame Deutschlandpolitik der Alliierten geben würde und sich die vier Siegermächte des 2. Weltkrieges bereits im „Kalten Krieg“ befanden, nahm am 1. September 1948 ein Parlamentarischer Rat, der das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland auszuarbeiten hatte, seine Arbeit auf. Unter den 65 Abgeordneten auch vier Frauen: Frieda Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helene Wessel.

Diesen vier Müttern des Grundgesetzes ist Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetztes zu verdanken: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“, damals noch mehr Programm als Realität. Mit der Aufnahme dieses Satzes wurde der Grundstein für weitere Reformen der Gleichstellungspolitik gelegt, unter anderem das 1957 verabschiedete Gleichberechtigungsgesetz, die Reform des Ehe- und Familienrechts (1976), das Gesetz über die Gleichbehandlung am Arbeitsplatz (1980) und die 1994 aufgenommene Ergänzung des Artikel 3 im Grundgesetz „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Die Ausstellung „Die Mütter des Grundgesetzes ehrt den unerbittlichen Einsatz der Politikerinnen und erinnert zeitgleich daran, dass auch zukünftig großes Engagement in der Politik nötig ist, um eine vollständige Geschlechtergerechtigkeit zu erreichen.

 

Sonderausstellung Samstag dem 2. März 2024 bis 30. April 2024 im

Heimatmuseum (Am Münster 31/32).

Der Eintritt ist frei