Was ist der Stadtelternrat (StER) - Kontakt
E-Mail: stadtelternrat(at)northeim.de
Was ist der Stadtelternrat (StER)?
Der Northeimer Stadtelternrat ist die übergeordnete Elternvertretung für alle Schulen im Stadtgebiet. Gewählte Vertreter:innen aller Northeimer Schulen – unabhängig von Trägerschaft oder Schulform – arbeiten im Stadtelternrat zusammen. Der StER bündelt Anliegen der Eltern, informiert über schulische Entwicklungen und bringt Elternperspektiven in schulische und kommunale Entscheidungsprozesse ein.
Ziel ist es, Schüler:innen und deren Lern- und Entwicklungsbedingungen in Northeim aktiv zu unterstützen. Dabei fungiert der StER als Bindeglied zwischen Elternschaft, Schulen und Stadtverwaltung.
Aufgaben und Ziele
Interessen der Elternvertretungen bündeln
Der Stadtelternrat nimmt Anregungen, Fragen und Anliegen der Elterschaft auf, macht diese transparent und bringt sie in schulische und kommunale Planungs- und Entscheidungsprozesse ein. So wird sichergestellt, dass die Perspektive der Eltern frühzeitig in wichtigen Fragen berücksichtigt wird.
Mitwirkung bei der Schulentwicklung
Ein Schwerpunkt liegt auf der Mitgestaltung der Rahmenbedingungen für Bildung und Betreuung. Dazu gehören Fragen zu Schulstandorten, Neubauten, Erweiterungen, Modernisierung und Ausstattung der Schulen. Der StER gibt Anregungen, wie Infrastruktur, Unterrichts- und Betreuungsräume sowie gemeinschaftliche Lernbereiche optimal gestaltet werden können.
Austausch mit Politik und Verwaltung
Regelmäßiger Dialog mit der Stadtverwaltung, schulischen Gremien und der Politik ist ein zentraler Bestandteil der Arbeit. Ziel ist es, transparente Kommunikation und gegenseitigen Respekt zu fördern und die Perspektive der Eltern frühzeitig in Planungen einzubringen.
Vernetzung mit weiteren Gremien
Der Stadtelternrat arbeitet auch mit anderen Gremien zusammen, zum Beispiel dem Migrationsbeirat oder dem Kreiselternrat, der übergeordneten Elternvertretung für alle Schulen im Kreisgebiet. Dadurch können unterschiedliche Perspektiven berücksichtigt und gute Bildungs- sowie Teilhabechancen für alle Kinder und Familien in Northeim gefördert werden.
Mitmachen und Beteiligung
So kommen Eltern in den Stadtelternrat
In Niedersachsen sind die Mitwirkungsrechte der Eltern an Schulen im Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) geregelt. Eltern wählen in jeder Klasse jeweils eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden der Klassenelternschaft sowie eine stellvertretende Person. Aus diesen Klassenvertretungen entsteht der Schulelternrat, der die Interessen aller Eltern der Schule bündelt.
Das niedersächsische Schulgesetz sieht zudem eine besondere Ergänzungsregelung vor, um sicherzustellen, dass die Vielfalt der Elternschaft besser repräsentiert wird. Wird eine Schule von mindestens zehn Schüler:innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit besucht und ist in diesem Fall von deren Erziehungsberechtigten bislang niemand im Schulelternrat vertreten, können diese Eltern aus ihrer Mitte ein zusätzliches Mitglied und ein zusätzliches stellvertretendes Mitglied in den Schulelternrat wählen.
Der Schulelternrat wählt eine(n) Vorsitzende(n) und eine(n) stellvertretende(n) Vorsitzende(n) und entsendet ein originäres und ein stellvertretendes Mitglied in den Stadtelternrat. Die in den StER entsandten Mitglieder können, müssen aber nicht mit dem Vorsitz und dem stv. Vorsitz des Schulelternrats identisch sein; es können auch andere Mitglieder des Schulelternrates benannt werden.
Nach dem nds. Schulgesetz ist die Mitarbeit im StER i. d. R. auf zwei Schuljahre angelegt. In der Praxis kommt es trotzdem immer wieder zu personellen Veränderungen, zum Beispiel im Grundschulbereich, wenn Kinder auf weiterführende Schulen wechseln. Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass Elternvertreter:innen ihr Amt dann niederlegen (müssen), wenn keines ihrer Kinder mehr eine Schule im Stadtgebiet besucht. Der StER wird turnusmäßig alle zwei Jahre neu gebildet und konstituiert sich anschließend.
Einladung zur Beteiligung
Eltern oder Bürger:innen, die sich für schulische Themen interessieren oder Anliegen einbringen möchten, können sich an den Stadtelternrat wenden. Das Gremium nimmt Anregungen, Fragen und Anliegen auf und wirkt als Bindeglied zwischen Elternschaft, Schulen, Verwaltung und Kommunalpolitik.
Ob es um Ideen, konkrete Themen oder Rückmeldungen aus der Schule geht – jede Perspektive zählt, und interessierte Eltern oder Bürger:innen sind eingeladen, ihre Sicht einzubringen.
Ansprechpartner
Holger Schröder (Abteilungsl. Abt. Kultur, Bildung, Sport)
Stadt Northeim
Scharnhorstplatz 1
37154 Northeim
Telefon +49 5551 966-272
Telefax +49 5551 966-280
hschroeder(at)northeim.de
Klaus Püllmann (Teamleitung Schulen/ Stv. Abteilungsl. Abt. Kultur, Bildung, Sport)
Stadt Northeim
Scharnhorstplatz 1
37154 Northeim
Telefon +49 5551 966-168
Telefax +49 5551 966-280
Puellmann(at)northeim.de
Sebastian Germerott (Sachbearbeitung Schulen)
Stadt Northeim
Scharnhorstplatz 1
37154 Northeim
Telefon +49 5551 966-271
Telefax +49 5551 966-280
germerott(at)northeim.de

