Schulkindergarten

Schulpflichtige Kinder, die körperlich, geistig oder in ihrem sozialen Verhalten nicht genügend entwickelt sind, um mit der Aussicht auf Erfolg am Unterricht der Grundschule oder einer Förderschule teilzunehmen, können vom Schulbesuch um ein Jahr zurückgestellt werden. Sie können verpflichtet werden, zur Förderung ihrer Entwicklung einen Schulkindergarten zu besuchen.

In der Stadt Northeim ist an der Grundschule am Sultmer ein Schulkindergarten eingerichtet. Der Schulbezirk des Schulkindergartens umfasst das Gebiet der Stadt Northeim.
Der Schulkindergarten hat die Aufgabe, Kinder, die nach den Bestimmungen über die Schulpflicht nach ihrem Lebensalter schulpflichtig geworden sind, jedoch nach ihrem Entwicklungsstand noch nicht schulfähig sind, zur Einschulungsreife zu führen.

Die Kinder sollen dort durch besondere pädagogische Maßnahmen individuell bis zur Schulfähigkeit gefördert werden.