Einführung der inklusiven Schule in Niedersachsen
Der Niedersächsische Landtag verfolgt mit der Einführung des Gesetzes zur Einführung der inklusiven Schule aus 2012 das Ziel, dass in Niedersachsen Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderungen an jedem Lernort ihren Bedürfnissen und Ansprüchen entsprechend lernen können.
Seit dem Schuljahr 2013/2014 halten demnach die Schulträger inklusive Grundschulen vor und zwar aufsteigend, beginnend im Primarbereich mit dem Schuljahrgang 1.
Im Förderschwerpunkt Lernen müssen Eltern ihr Kind, das auf sonderpädagogische Unterstützung angewiesen ist, an der nach der Schulbezirkssatzung der Stadt Northeim zuständigen Grundschule anmelden.
Eltern, deren Kind Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in anderen Förderschwerpunkten als Lernen (Geistige Entwicklung, Sehen und Hören, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung) hat, können ihr Kind in Northeim an einer Schwerpunktschule anmelden, bis die inklusiven Voraussetzungen an allen anderen Grundschulen geschaffen sind.
Die Stadt Northeim führt deshalb die Grundschule Schule am Sultmer als inklusive Schule mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung und körperliche und motorische Entwicklung bis zum 31. Juli 2030 als Schwerpunktschule in den vorgenannten Förderbereichen.
Ansprechpartner
Holger Schröder
Stadt Northeim
Scharnhorstplatz 1
37154 Northeim
Telefon +49 5551 966-272
Telefax +49 5551 966-280
hschroeder(at)northeim.de
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Ansprechpartner Schulen
Sebastian Germerott
Stadt Northeim
Scharnhorstplatz 1
37154 Northeim
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