Einführung der inklusiven Schule in Niedersachsen

Einrichtung der Schule am Sultmer als Schwerpunktschule ab dem Schuljahr 2013/2014

Der Niedersächsische Landtag hat am 20.03.2012 das Gesetz zur Einführung der inklusiven Schule vom 23.03.2012 verabschiedet. Mit dem Gesetz wird das Ziel verfolgt, dass in Niedersachsen Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderungen an jedem Lernort ihren Bedürfnissen und Ansprüchen entsprechend lernen können.

Ab dem Schuljahr 2013/2014 müssen demnach die Schulträger inklusive Grundschulen vorhalten und zwar aufsteigend, beginnend im Primarbereich mit dem Schuljahrgang 1.

Im Förderschwerpunkt Lernen müssen Eltern ihr Kind, das auf sonderpädagogische Unterstützung angewiesen ist, ab dem Schuljahr 2013/2014 an der nach der Schulbezirkssatzung der Stadt Northeim zuständigen Grundschule anmelden.

Eltern, deren Kind Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in anderen Förderschwerpunkten als Lernen (Geistige Entwicklung, Sehen und Hören, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung) hat, können ihr Kind an der Grundschule oder an der Förderschule anmelden. Das bedeutet, alle Grundschulen sind dann ab dem Schuljahr 2013/2014 inklusive Schule für diese Förderschwerpunkte.

In dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung hat die Stadt Northeim als Schulträger, ab dem Schuljahr 2013/2014 die Schule am Sultmer als Schwerpunktschule eingerichtet. Diese Schule ist bis zum 31. Juli 2018 Schwerpunktschule in dem vorgenannten Förderbereich.

Im Schuljahr 2016/2017 ist die inklusive Beschulung dann im gesamten Grundschulbereich der Stadt Northeim eingeführt.

Folgender Zeitplan ist für die Umsetzung der inklusiven Schule in der Stadt Northeim im Primarbereich vorgesehen: 

Schule am Sultmer: 2013/2014

Astrid-Lindgren-Schule: 2015/2016

Martin-Luther-Schule: 2016/2017

Kardinal-Bertram-Schule. 2017

Schule im Kirchtal:2017

Regenbogenschule (Verlässliche Grundschule Höckelheim): 2017