Mäharbeiten

Mäharbeiten - Böschungen und Gräben - Naturschutz im Einklang mit der Landschaftspflege

 

„Alle Jahre wieder“ –  häufen sich gerade in der Hauptvegetationszeit die Beschwerden, alles wächst und blüht, natürlich auch die ungewollten Wildkräuter, Gräser und Blumen.  

Die meistgenannten Beschwerden im Stadtgebiet sowie in den Ortsteilen betreffen das Straßenbegleitgrün, Grünflächen, Hecken, Sträucher, Gräben und Böschungen. Diese  z.T.  s. g. „Saumbiotope“ stellen aber einen wichtigen Lebensraum für wichtige Nützlinge wie z. B. Wildbienen und Hummeln als Bestäuber unserer Kulturpflanzen, Ameisen, verschiedene Singvogelarten und Rebhühner sowie Igel und Feldhasen dar. 

Im Zeitraum vom 01. April bis zum 15. Juli (Brut- und Setzzeit) ist das Mähen von Saumbiotopen lt. Bundes- und Niedersächsischen Naturschutzgesetz verboten. Ausnahmen bilden hiervon nur Maßnahmen, die ausschließlich der Verkehrssicherheit geschuldet sind bzw. behördlich angeordnet, zugelassen und durchgeführt werden.

Gräben und Böschungen werden von der Stadt nur extensiv gepflegt, d. h. einmal im Jahr gemäht. Imker und Naturschützer empfehlen bereits seit Jahren die v. g. Flächen soweit möglich, nicht vor September zu bearbeiten um den v. g. Insekten und Kleintieren ausreichend Futter- und Rückzugsflächen zu bieten.

Gerade hier entsteht für die Kommune ein schwieriger Balanceakt zwischen Naturschutz auf der einen und ästhetischen Gesichtspunkten auf der anderen Seite. Für die einen wird beispielsweise der Weißklee und die Blütenpflanzen auf Rasenflächen, Gräben und Böschungen etc. zu früh abgemäht, die anderen beschweren sich über das Aussehen.  

Um hier einen gewissen Ausgleich zu schaffen, wird versucht, auf geeigneten Flächen Bienen- und Insektenblühmischungen auszusäen.