Das Verbot und die Problematik von Schottergärten

In den vergangenen Jahren wurden insbesondere Vorgärten in Wohngebieten durch Schotterflächen immer grauer, anstatt bunt zu blühen.  Was dabei gerne ignoriert wird: Schottergärten sind aus ökologischen Gründen in Niedersachsen unzulässig. Daher startet die Stadt Northeim eine Aufklärungskampagne.

Vor allem aus ästhetischen Gründen und aus Gründen der leichteren Pflege werden Vorgärten vermehrt als Schottergärten angelegt. Dafür wird der Mutterboden abgetragen und durch ein Vlies ersetzt, auf welchem der Schotter verteilt wird. Pflanzen und Grün sind höchstens Randerscheinungen.

§ 9 Abs. 2 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) besagt aber, „Die nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke müssen Grünflächen sein, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind.“ Das bedeutet, dass die Flächen auf Baugrundstücken, auf denen kein Gebäude steht, kein Stellplatz oder Weg angelegt ist oder ähnliches, als Grünflächen errichtet werden müssen. Schottergärten zählen nicht zu den Grünflächen, sondern Grünflächen bestehen aus Rasenflächen, Gehölzen, Zier- und Nutzpflanzen und ähnlichem. Demnach sind Schottergärten nach § 9 Abs. 2 NBauO in Niedersachsen und somit auch in Northeim verboten.

Problematik von Schottergärten
• Schottergärten sind nicht so pflegeleicht wie gedacht: Durch die Witterung und Vögel gelangen Pollen und Laub auf den Schotter. Werden diese nicht aufwendig entfernt, entstehen Humus, der Nährboden für Unkräuter bildet, sowie Algen und Moose, die dem eigentlich so ordentlichen, geordneten Schottergarten ein ungepflegtes Aussehen verleihen.

• Insekten und andere Lebewesen finden auf dem Schotter im Gegensatz zu Grünflächen keine Nahrung. In Zeiten von Biodiversitätsverlust und Insektensterben wird weiterer Lebensraum zerstört.

• Während Grünflächen mit Pflanzen im Sommer eine kühlende Wirkung haben, erhitzt sich der Schotter bei Sonnenschein stark und gibt am Abend die Wärme an die Umgebung ab. Lokale Hitzeinseln entstehen.

• Weil der Boden durch das Vlies versiegelt ist, kann Regenwasser nicht wie auf Grünflächen versickern. Im schlimmsten Fall begünstigt Schotter im Vorgarten bei Starkregen also, dass der eigene Keller überflutet.

Insgesamt sind Schottergärten also aus Gründen von Natur- und Umweltschutz sowie einem angenehmen Wohnumfeld nicht vertretbar und zudem aufwendiger und teurer als gemeinhin angenommen.

Alternativen
Grünflächen hingegen müssen nicht aufwendig sein! Das erste Anlegen nimmt Zeit in Anspruch (aber das tut es beim Schottergarten auch). Mit der Wahl der richtigen Pflanzen kann der Pflegeaufwand allerdings beachtlich verringert werden. Großflächig angelegte Bodendecker halten beispielsweise Unkraut zurück, Wildblumenwiesen müssen nur zweimal im Jahr gemäht werden oder bei mehrjährigen winterharten Stauden muss nicht jedes Jahr eine neue Bepflanzung vorgenommen werden.

Die Stadt Northeim möchte mit gutem Beispiel vorangehen und entwickelt gerade Umgestaltungskonzepte für städtische Flächen, die zwar nicht unter die Regelungen des § 9 Abs. 2 NBauO fallen, aber derzeit geschottert sind. In 2021/2022 werden die Bürger_innen über die Nachteile von Schottergärten informiert, woraufhin ab 2023 Schottergärten im Stadtgebiet Northeim erstmalig geahndet werden sollen.

Dafür werden Bauende in Baugenehmigungen zukünftig ausführlicher auf den oben genannten Paragraphen hingewiesen und den Baugenehmigungen wird künftig ein Flyer beigelegt, der die Probleme von Schottergärten erläutert und auf Alternativen aufmerksam macht. Der Flyer wird zudem im Rathaus und im Bürgerbüro ausgelegt.

Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.northeim.de/wirtschaft-bauen-umwelt/klimaschutz/projekte/schottergaerten.html