Der Verwaltungsausschuss der Stadt Northeim hat in seiner Sitzung am 05.05.2025 dem geänderten Entwurf des Bebauungsplanes NOM Nr. 135 „Gewerbegebiet Lange Lage/Westliche Entlastungsstraße“ und der Begründung nebst Umweltbericht zugestimmt und seine erneute und verkürzte Veröffentlichung gemäß § 4a (3) BauGB in Verbindung mit der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB beschlossen. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten/ergänzten Teilen der Planunterlagen abgegeben werden können.
Hintergrund der Planung:
Die Wilhelm Hoyer B.V. & Co. KG beabsichtigt ihre Northeimer Niederlassung an die Lange Lage in Northeim zu verlagern. Am neuen Standort an der Westumgehung soll durch die VISKA Real Estate GmbH & Co KG als Bauherrin eine Tankstelle mit Shop-Gebäude sowie ein Bürogebäude, eine Lagerhalle, ein LKW-Belade- und Waschplatz, eine Propangasabfüllung sowie PKW- und LKW-Stellplätze errichtet werden. Außerdem sind weitere Flächen für potentielle Erweiterungsbedarfe und/oder andere Gewerbebetriebe vorgesehen
Neu in dem geänderten Entwurf zur erneuten Veröffentlichung und Trägerbeteiligung ist die Anpassung der Festsetzung und entsprechenden Begründung zum Ausschluss von Störfallbetrieben zugunsten der Zulässigkeit einer Propangasabfüllung. Außerdem wurden die festgesetzten Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft geringfügig angepasst und ergänzt. Im Bereich des Ausgleichsbebauungsplanes erfolgte zudem eine marginale Verschiebung der Ausgleichsfläche in Richtung Osten. Die im Rahmen der Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und sind soweit erforderlich in die Hinweise auf dem Planteil und in der Begründung zum Bebauungsplan eingeflossen.
Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB wird der geänderte/ergänzte Entwurf des Bebauungsplanes NOM Nr. 135 „Gewerbegebiet Lange Lage/Westliche Entlastungsstraße“ nebst Begründung und Umweltbericht sowie den vorliegenden Gutachten und umweltrelevanten Informationen in der Zeit
vom 07.05.2025 bis einschließlich 20.05.2025
auf der Internetseite der Planungsgruppe Puche unter
https://pg-puche.de/beteiligungsverfahren-bauleitplanung/
sowie auf der Homepage der Stadt Northeim unter
www.northeim.de/wirtschaft-bauen/stadtplanung-stadtentwicklung/bebauungsplaene.html veröffentlicht. Zusätzlich sind die Unterlagen auch über das zentrale Interportal des Landes Niedersachsen (https://uvp.niedersachsen.de/portal/) einsehbar.
Zudem liegen die Unterlagen während des o.g. Zeitraumes im Flurbereich der Abteilung Stadtplanung, Bauaufsicht, Scharnhorstplatz 1, 1. Obergeschoss (Südflügel) in der Zeit zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Einsichtnahme sowie die Niederschrift sind nur einzeln und nach vorheriger Anmeldung in der Stadtverwaltung unter der Telefon-Nr. 05551/966-313 oder 05551/966-335 möglich.
Stellungnahmen zu der o.g. Bauleitplanung können während der Auslegungszeit mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift unter den o.g. Voraussetzungen abgegeben werden.
Schriftliche Stellungnahmen können auch dem beauftragten Planungsbüro Planungsgruppe Puche, Häuserstraße 1, 37154 Northeim oder an info(at)pg-puche.de bis zum 20.05.2025 zugesandt werden.
Weitere Infos finden Sie in der anliegenden Datei “Bekanntmachung”.