Bebauungsplan „ Am Siebeck“

Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung der Stadt Northeim:

Bebauungsplan STÖ Nr. 7 „Am Siebeck“ Ortsteil Stöckheim, Stadt Northeim
Verfahrensfortführung gem. § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren)
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Northeim hat in seiner Sitzung am 18.10.2021 den Entwurf des Bebauungsplanes STÖ Nr. 7 „Am Siebeck“ Ortsteil Stöckheim gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Das Verfahren wurde im Regelverfahren begonnen und das frühzeitige Beteiligungsverfahren durchgeführt. Auf Grund der vom Gesetzgeber 2021 offerierten Möglichkeit der verlängerten Anwendungsmöglichkeit des § 13b BauGB (Einbeziehung der Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) wird das Verfahren nun umgestellt. Es wird zukünftig das Verfahren gem. § 13b BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren) angewendet und das Verfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB fortgeführt. Abgesehen wird auf Grundlage von § 13 Abs. 3 BauGB von der Eingriffsregelung, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplanes STÖ Nr. 7 „Stöckheim", Ortsteil Stöckheim nebst Begründung und Umweltbericht im Flurbereich der Abteilung Stadtplanung, Bauaufsicht, Scharnhorstplatz 1, 1. Obergeschoss (Südflügel) in der Zeit vom 17.11.2021 bis einschließlich 20.12.2021
für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.
Stellungnahmen zu der o.g. Bauleitplanung können während der Auslegungszeit mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.Schriftliche Stellungnahmen können auch beim beauftragten Planungsbüro BoIli, Caroline-Schelling-Eck 15, 37085 Göttingen oder unter bis zum 20.12.2021 zugesandt werden.