Städtebauförderung-Innenstadtentwicklung

Aktuelle Themen

Ab sofort besteht die Möglichkeit, sich online auf der neuen Internetseite der Stadt Northeim ausführlich über das Thema Stadtentwicklung sowie die aktuellen Projekte zu informieren.

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Ab Mittwoch, den 25.10.2023 findet parallel zu den allgemeinen Geschäftsöffnungszeiten der Stadt Northeim, eine sog. Bürgersprechstunde rund um das Thema „Was ist Städtebauförderung“ und zur „Umgestaltung des Münsterplatzes“ statt. Diese findet jeweils am Mittwoch von 9:00 Uhr – 13:00 Uhr im…

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Weitere Veranstaltungen innerhalb des Anstoßprozesses des Innenstadtmanagements für die Stadt Northeim.

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Die Entwicklung der Innenstadt ist für die Stadt Northeim ein wichtiges Thema. Es geht darum, die historische Altstadt für modernes Leben und Arbeiten attraktiv zu gestalten und dabei die Erhaltung und Pflege der historischen Gebäude zu unterstützen.

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Die Neugestaltung des Münsterplatzes als wichtiger Knotenpunkt im Herzen der Innenstadt bleibt ein zentrales Ziel in der Stadtsanierung! Die Pläne zur Neugestaltung bewegen derzeit viele Northeimerinnen und Northeimer, die Politik und die Stadtverwaltung.

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Ein Kernziel der Stadt Northeim ist es, eine lebenswerte u. attraktive Innenstadt, in der sich alle wohlfühlen u. diese beleben, zu schaffen. Dabei wird die neue Innenstadtmanagerin Jana-Cathérin Weselmann künftig bereits aktive Akteur_innen aus Politik, Verwaltung u. Bürgerschaft unterstützen.

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Am 15.11.2021 erhielt die Stadt Northeim durch Dr. Ulrike Witt, Landesbeauftragte für regionale Landesentwicklung, den Programmaufnahmebescheid für die Städtebauförderung für das Jahr 2021.

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Das Gebäude Kirchplatz 8 wurde von der Stadt Northeim erworben mit dem Ziel, dieses zu sanieren
und im Anschluss in Kooperation mit dem Verein "Leben am Northeimer Kirchplatz Anno 1510" als
öffentliche Einrichtung zu betreiben. In Vorbereitung dieser Sanierung wurde das renommierte Büro
für…

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Der Münsterplatz im Wandel

Der Münsterplatz im Herzen der Northeimer Innenstadt befindet sich am Anfang eines großen Umgestaltungsprozesses. Nach dem Realisierungswettbewerb "Münsterplatz“ in der jüngsten Vergangenheit und der Auslobung des Siegerentwurfes, konnte am 01.06.2021 nun ein weiterer…

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Um die Städtebauförderung und die daraus resultierenden Maßnahmen aus der Bürgerschaft zu begleiten, wurde 2018 ein Sanierungsbeirat gegründet. Er setzt sich zusammen aus Bürger_innen, Anwohner_innen, Ladenbetreiber_innen, der Kirche und weiteren Akteur_innen der Innenstadt.

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Was ist Städtebauförderung?

Städtebauförderung des Bundes und der Länder

Damit die Städte die neuen Aufgaben und Herausforderungen besser bewältigen können, unterstützt der Bund die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen mit Programmen zur Städtebauförderung.

Dazu gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen gemäß Artikel 104 b Grundgesetz, die durch Mittel der Länder und Kommunen ergänzt werden. Die Bundesfinanzhilfen werden den Ländern auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung (VV Städtebauförderung) zur Verfügung gestellt.

Ziele der Städtebauförderung sind:

  • Stärkung von Innenstädten und Ortszentren in ihrer städtebaulichen Funktion, auch unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes
  • Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen in von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffenen Gebieten; Kennzeichen für solche Funktionsverluste ist vor allem ein dauerhaftes Überangebot an baulichen Anlagen, wie z.B. Wohnungsleerstand oder Brachflächen in Innenstädten, insbesondere von Industrie-, Konversions- und Bahnflächen
  • Städtebauliche Maßnahmen zur Behebung sozialer Missstände.

Zur Verwirklichung dieser Förderziele hat der Bund folgende Programme geschaffen:

  • Soziale Stadt
  • Stadtumbau
  • Aktive Stadt- und Ortsteilzentren
  • Städtebaulicher Denkmalschutz
  • Kleinere Städte und Gemeinden
  • Zukunft Stadtgrün
  • Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen
  • Investitionspakt zur energetischen Sanierung sozialer Infrastruktur 

Quelle: Im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB): Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) <link http: www.staedtebaufoerderung.info stbauf de home home_node.html external-link-new-window sie hier fã¼r weitere>Klicken Sie hier für weitere Informationenwww.staedtebaufoerderung.info/StBauF/DE/Home/home_node.html 

Was ist das Programm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren"?

Programm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren"

In vielen Kommunen ist ein Funktionsverlust der "zentralen Versorgungsbereiche" zu beobachten, insbesondere durch gewerblichen Leerstand. Als zentrale Versorgungsbereiche werden insbesondere Innenstadtzentren, vor allem in Städten mit größerem Einzugsbereich, Nebenzentren in Stadtteilen sowie Grund- und Nahversorgungszentren in Stadt- und Ortsteilen - aber auch von kleinen Gemeinden - bezeichnet. Das Programm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" soll zur Vorbereitung und Durchführung von Gesamtmaßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung dieser Bereiche als Standort für Wirtschaft, Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben dienen.

Die Finanzhilfen des Bundes können z.B. eingesetzt werden für Investitionen zur Profilierung der Zentren und Standortaufwertung, wie:

  • Aufwertung des öffentlichen Raumes (Straßen, Wege, Plätze)
  • Instandsetzung und Modernisierung von das Stadtbild prägenden Gebäuden (auch energetische Erneuerung)
  • Bau- und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von Grundstücken mit leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden oder Brachen einschließlich vertretbarer Zwischennutzung
  • Citymanagement, Beteiligung von Nutzungsberechtigten sowie Immobilien- und Standortgemeinschaften. 

Zur stärkeren Beteiligung und Mitwirkung von Betroffenen kann die Gemeinde einen so genannten Verfügungsfonds einrichten. Der Fonds finanziert sich mit bis zu 50% aus Mitteln der Städtebauförderung von Bund, Land und Gemeinde sowie zu mindestens 50% aus Mitteln privater Akteure oder zusätzlichen Gemeindemitteln. Die Mittel des Fonds müssen für Investitionen und investitionsfördernde Maßnahmen eingesetzt werden. Mittel, die nicht aus der Städtebauförderung stammen, können auch für nichtinvestive Maßnahmen eingesetzt werden.

Quelle: Im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB): Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) <link http: www.staedtebaufoerderung.info stbauf de programm aktivestadtundortsteilzentren programm_node.html external-link-new-window sie hier fã¼r weitere>Klicken Sie hier für weitere Informationenwww.staedtebaufoerderung.info/StBauF/DE/Programm/AktiveStadtUndOrtsteilzentren/Programm/programm_node.html