Dieses trat im Juli 2023 in Kraft. Ziel ist es, eine sichere Meldung von Missständen in Organisationen zu ermöglichen und die Whistleblower vor Sanktionen zu schützen. Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden sind seit dem 17.12.2023 verpflichtet, eine Meldestelle einzurichten. Im Falle einer Verletzung der Vorschriften können Bußgelder verhängt werden.
Gemeinsam mit dem Rechtsanwalt Jan Machunsky von der Dr. Machunsky Datenschutz & Compliance GmbH möchte die WRG im Rahmen dieser Infoveranstaltung allen interessierten Unternehmen einen Überblick zu den bestehenden Vorschriften und den Umsetzungsmöglichkeiten geben.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der WRG. Hier geht es zur Registrierung und Anmeldung. Die Zugangsdaten erhalten Sie nach erfolgreicher Anmeldung. Die Anmeldung zur Veranstaltung ist bis zum 08.02.2024 möglich.