Hintergrund der Planung:
Die Wilhelm Hoyer B.V. & Co. KG beabsichtigt ihre Northeimer Niederlassung an die Lange Lage in Northeim zu verlagern. Am neuen Standort an der Westumgehung sollen durch die VISKA Real Estate GmbH & Co KG als Bauherrin eine Tankstelle mit Shopgebäude sowie ein Bürogebäude, eine Lagerhalle, ein LKW-Belade- und Waschplatz sowie PKW- und LKW-Stellplätze errichtet werden.
Die betroffene Fläche am Südrand Northeims liegt im unbeplanten Außenbereich zwischen dem Industriegebiet am Speckweg im Norden und der westlichen Entlastungsstraße im Süden. Neben den für die Bebauung vorgesehenen Flurstücken 50/3, 82/3 und 87/4 werden zur Verkehrsanbindung an die Straße Lange Lage auch Teile der Flurstücke 51/10 und 89/4 der Flur 18, Gemarkung Northeim, einbezogen. Insgesamt hat das Plangebiet des Bebauungsplanes eine Größe von ca. 2,36 ha. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in der anliegenden Übersichtskarte dargestellt
Die Stadt will der Öffentlichkeit (Bürgerinnen und Bürgern sowie Kindern und Jugendlichen als Teil der Öffentlichkeit) frühzeitig die allgemeinen Ziele und Zwecke darlegen und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig öffentlich unterrichten sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben (§ 3 Abs. 1 BauGB).
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes NOM Nr. 135 „Gewerbegebiet Lange Lage/Westliche Entlastungsstraße“ nebst Begründung wird in der Zeit vom 18.06.2024 bis einschließlich 19.07.2024
auf der Internetseite der Planungsgruppe Puche unter
https://pg-puche.de/beteiligungsverfahren-bauleitplanung/ sowie auf der Homepage der Stadt Northeim unter
www.northeim.de/wirtschaft-bauen/stadtplanung-stadtentwicklung/bebauungsplaene.html veröffentlicht. Zusätzlich sind die Unterlagen auch über das zentrale Interportal des Landes Niedersachsen (https://uvp.niedersachsen.de/portal/) einsehbar.
Zudem liegen die Unterlagen während des o.g. Zeitraumes im Flurbereich der Abteilung Stadtplanung, Bauaufsicht, Scharnhorstplatz 1, 1. Obergeschoss (Südflügel) in der Zeit zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Weitere Informationen finden Sie anliegend.