Wahlwerbung

Informationen zur Wahlwerbung auf öffentlichen Straßen und Plätzen

Während des Wahlkampfes haben die Parteien in angemessenem Umfang einen Anspruch auf eine Wahlsichtwerbung auf öffentlichen Straßen und Plätzen.

Plakatwerbung

Wahlwerbung in Form von Wahlsichtwerbung im öffentlichen Verkehrsraum stellt zwar eine Sondernutzung dar, ist aber zwei Monate vor einer Wahl gebührenfrei. Bisher war Plakatwerbung aus Anlass einer bevorstehenden Wahl jedoch bei der Stadt Northeim anzuzeigen. Dies ist jetzt nicht mehr notwendig:

Mit der Allgemeinverfügung vom 01.12.2015 ist keine Anzeige bei der Stadt Northeim bei Plakatwerbung anlässlich Wahlen zum Europäischen Parlament, Deutschen Bundestag, Niedersächsischen Landtag, zu kommunalen Vertretungen sowie aus Anlass von Direktwahlen (§ 2 Abs. 6 NKWG) mehr erforderlich. Es wird lediglich um Beachtung der Allgemeinverfügung und deren Nebenbestimmungen gebeten.

Sonstige Wahlwerbung ist erlaubnispflichtig

Alle anderen Arten der Sondernutzung aus Anlass einer bevorstehenden Wahl, wie zum Beispiel das Aufstellen von Informations-, Werbeständen und Großflächenplakaten im öffentlichen Verkehrsraum, sind erlaubnispflichtig, aber zwei Monate vor der Wahl gebührenfrei. Für den Antrag ist es jedoch ausreichend, wenn Sie unser Online-Formular am Ende dieser Seite ausfüllen und an uns senden.

Werbung außerhalb von Wahlkämpfen

Der folgende Sondernutzungsantrag ist u.a. für politische Veranstaltungen oder parteibezogene Werbeaktionen außerhalb von Wahlkämpfen (nicht zwei Monate vor einer Wahl) zu verwenden. Laden Sie sich den Antrag als PDF-Datei auf Ihren PC:

Sondernutzungserlaubnis

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Online-Formular: Sonstige Wahlwerbung - Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis aus Anlass der bevorstehenden Wahl

Gern nehmen wir Ihren Antrag online entgegen. Verwenden Sie dafür unser Formular im Anschluss.

Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung (lesen Sie hierzu unsere Datenschutzerklärung).

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Wahlwerbung

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Aus Anlass der bevorstehenden Wahl wird folgende Sondernutzung im Gebiet der Stadt Northeim beantragt.
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