Diese Maßnahme war zum Schutz der ohnehin beschädigten Pflasterung in der Fußgängerzone dringend notwendig.
Ausnahmen hiervon wird es grundsätzlich nicht geben, deshalb sollten beispielweise Anlieger bei Bestellungen darauf hinweisen, dass eine Anlieferung nicht mit größeren Fahrzeugen erlaubt ist. Gleiches gilt für den Lieferverkehr. Auch hier ist eine schnelle Information der Gewerbetreibenden an ihre Logistikunternehmen ratsam.