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Schöffen gesucht!

Verfolgen Sie nicht nur im Fernsehen die zahlreichen Gerichtsshows, sondern bewerben Sie sich um das Schöffenehrenamt. Die Stadt Northeim bereitet derzeit die Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen vor. Hier möchten wir Ihnen einige Fragen rund um das Schöffenehrenamt beantworten:

Was ist eigentlich ein Schöffe?

Als Schöffen werden die Laienrichter im Strafverfahren bezeichnet. Schöffen sind normale Bürger, die in Strafgerichtsverfahren gleichberechtigt, neben den hauptamtlichen Richtern, bei der Entscheidungsfindung mitwirken. Das bedeutet, dass sie, wie Berufsrichter, bei der Urteilsfindung ein volles Stimmrecht haben. Schöffen sollen lebensnahe Argumente vorbringen, die dem "gesunden Menschenverstand" entsprechen und so die Entscheidung bürgernah machen. Juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

Schöffe - ist das ein Beruf?

Nein, Schöffen werden ehrenamtlich tätig. Sie werden gewählt und erhalten eine Aufwandsentschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter. Im Normalfall wird jeder Schöffe zu nicht mehr als zwölf ordentlichen Sitzungstagen im Jahr herangezogen. Sie oder er wird dazu vom Arbeitgeber freigestellt.

Wie wird man Schöffe?

In diesem Jahr sind bundesweit die Schöffen für die Amtsperiode 2014 bis 2018 zu wählen. Die Städte unterstützen die Gerichte bei der Auswahl der Schöffen, indem sie Vorschlagslisten geeigneter Kandidaten aufstellen. Die Wahl erfolgt durch einem bei den Gerichten gebildeten Ausschuss für einen Zeitraum von fünf Jahren.

Welche Voraussetzungen muss man erfüllen?

Schöffen sollen einen repräsentativen Ausschnitt der Bevölkerung bilden, d.h., es sollen bei der Auswahl von Schöffen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden. Dennoch gibt es einige gesetzliche Voraussetzungen, wie z.B. diese:

  • Schöffen sollten nicht jünger als 25 und nicht älter als 69 Jahre sein
  • Sie müssen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen
  • Wohnsitz in Northeim
  • Keine relevanten Straftaten
  • Gesundheit und Sprachkenntnisse
  • Nicht durchgehend Schöffe seit zwei Amtszeiten
  • Keine Tätigkeit für die Stasi
  • Keine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit
  • Nicht Angehöriger ausgeschlossener Berufsgruppen

Neben den gesetzlichen Voraussetzungen sollten die persönlichen Voraussetzung erfüllt sein. Diese sollten nach der Empfehlung des Bundesverbandes ehrenamtlicher Richterinnen und Richter wünschenswerter Weise vorhanden sein.

Menschenkenntnis, Lebenserfahrung, logisches Denken, vorurteilsfrei, gerecht, standfest, aber auch flexibel, kommunikationsfähig, Rechtsverständnis.

Broschüre zum Download anliegend

Nähere Einzelheiten über die Stellung und die Aufgaben der Schöffen können der Broschüre "Das Schöffenamt" herausgegeben vom Niedersächsischen Justizministerium entnommen werden.

Bewerbung und Bewerbungsformular

Wenn Sie Interesse an der Tätigkeit eines Schöffen haben oder mehr darüber erfahren möchten, können Sie sich bei der Stadt Northeim, Abteilung Bürgerdienste bis zum 12.04.2013 melden und sich in eine Vorschlagsliste eintragen lassen.

Füllen Sie doch dazu einfach das anliegende Bewerbungsformular aus und senden Sie es per Fax an die Nummer 05551/966-157 oder auf den Postweg an die u.a. Anschrift.

Interessante Links

http://www.schoeffen.de

http://www.schoeffen-nds-bremen.de/

Für Rückfragen steht Ihnen unser Ansprechpartner gerne zur Verfügung:

Stadt Northeim
Bürgerdienste
Scharnhorstplatz 1

37154 Northeim

Uwe Ritter
Ritter(at)Northeim.de
Telefon: 05551/966-162
Telefax: 05551/966-157