Im Stadtgebiet Northeim werden pro Krippengruppe mit 15 genehmigten Plätzen maximal 8 Kinder, pro Kitagruppe mit 25 genehmigten Plätzen maximal 13 Kinder und in Horten mit 20 genehmigten Plätzen maximal 10 Kinder betreut werden dürfen.
Um den Notbetrieb vorzubereiten, haben alle Kitas durch einen Elternbrief Kontakt mit den Eltern aufgenommen und auch einen entsprechenden Antrag auf Notbetreuung an die Eltern geschickt. Der Rücklauf der Anträge sollte bis zum 9. Januar erfolgen, damit ab Freitag Mittag die Leitungen der Kindertagesstätten die Eltern informieren können, welche Kinder ab Montag in der Kita betreut werden können. Anzumerken ist hierzu, dass die Notbetreuung im Szenario C unter Berücksichtigung der vorhandenen Kapazitäten auf das notwendige und epidemiologisch vertretbare Maß zu begrenzen ist.
Die angebotene Notbetreuung wird dazu dienen, Kinder aufzunehmen, bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig ist.
Zulässig wird auch die Betreuung in besonderen Härtefällen sein.
Darüber hinaus können Kinder mit Unterstützungsbedarf, insbesondere mit Sprachförderbedarf oder Kinder, die zum kommenden Schuljahr schulpflichtig werden, in einer Notbetreuung betreut werden.
Weiter wird eine Notbetreuung bei drohender Kündigung oder erheblichem Verdienstausfall für mindestens eine Erziehungsberechtigte oder einen Erziehungsberechtigten möglich sein, sofern ausreichend Kapazitäten zur Verfügung stehen.
Die Plätze der Notbetreuung werden durch die Träger der Kindertagesstätten vergeben. Priorisiert werden die Anträge entsprechend dieser aufgezählten Reihenfolge.
Ein Rechtsanspruch auf die Notbetreuung besteht nicht. Für weitergehende Fragen das Stadtgebiet Northeim betreffend steht Herr Alexander Bruhn im Rathaus unter 05551/966277 oder bruhn(at)northeim.de zur Verfügung.