Auch hierfür hat die Stadt Northeim eine Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen zu erstellen, die dann allerdings abweichend von der Schöffenwahl, durch den Jugendhilfeausschuss des Landkreises den Gerichten vorgeschlagen wird.
Welche Voraussetzungen muss man erfüllen?
Die Voraussetzungen für die Jugendschöffen sind die selben wie bei den Schöffen. Zusätzlich soll der Jugendschöffe erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung möglichst erfahren sein.
Broschüre zum Download anliegend
Nähere Einzelheiten über die Stellung und die Aufgaben der Schöffen können der Broschüre "Das Schöffenamt" herausgegeben vom Niedersächsischen Justizministerium entnommen werden.
Bewerbung und Bewerbungsformular
Wenn Sie Interesse an der Tätigkeit eines Jugendschöffen haben oder mehr darüber erfahren möchten, können Sie sich bei der Stadt Northeim, Abteilung Bürgerdienste, bis zum 12.04.2013 melden und sich in eine Vorschlagsliste eintragen lassen.
Füllen Sie doch dazu einfach das anliegende Bewerbungsformular aus und senden Sie es per Fax an die Nummer 05551/966-157 oder auf den Postweg an die u.a. Anschrift.
Interessante Links
http://www.schoeffen-nds-bremen.de/
Für Rückfragen steht Ihnen unser Ansprechpartner gerne zur Verfügung:
Stadt Northeim
Bürgerdienste
Scharnhorstplatz 1
37154 Northeim
Uwe Ritter
Ritter(at)Northeim.de
Telefon: 05551/966-162
Telefax: 05551/966-157