Der Verwaltungsausschuss der Stadt Northeim hat in seiner Sitzung am 21.03.2022 dem geänderten Bebauungsplanentwurf zugestimmt und die erneute verkürzte öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m § 4a Abs. 3 BauGB für den Bebauungsplan NOM Nr. 126 „Am Martinsgraben“ der Stadt Northeim für die Dauer von zwei Wochen beschlossen. Neu in dem geänderten Entwurf ist der Wegfall des Flurstückes 63/2, Flur 16, Gemarkung Northeim aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes, da das genannte Flurstück nicht zur Verfügung steht. Die daraus resultierende Verkleinerung des Geltungsbereiches erforderte eine Überarbeitung der Eingriffs- und Aus-
gleichsbilanzierung.
Gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB liegt der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes NOM Nr. 126 „Am Martinsgraben“ nebst Begründung und Umweltbericht und den vorliegenden Gutachten und umweltrelevanten Informationen während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung im Flurbereich der Abteilung Stadtplanung, Bauaufsicht, Scharnhorstplatz 1, 1. Obergeschoss (Südflügel) in der Zeit
vom 12.04.2022 bis einschließlich 26.04.2022 zur individuellen Einsicht verkürzt (2 Wochen) öffentlich aus.
Die Einsichtnahme sowie die Niederschrift sind nur einzeln und nach vorheriger Anmeldung in der Stadtverwaltung unter der Telefon-Nr. 05551/966-313 oder 05551/966-335 möglich. Die bekannten Hygiene- sowie Abstandsregeln sind zu beachten. Um das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird gebeten. Stellungnahmen zu der o.g. Bauleitplanung können während der Auslegungszeit mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nach dieser Frist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Schriftliche Stellungnahmen können auch beim beauftragten Planungsbüro Planungsgruppe Puche, Häuserstraße 1, 37154 Northeim oder unter info(at)pg-puche.de bis zum 26.04.2022 zugesandt werden.