Die Stadt Northeim beabsichtigt, im Anschluss an das Dorfgemeinschaftshaus / Feuerwehrhaus im Stadtteil Langenholtensen eine Stellplatzanlage für PKW in zwei Bauabschnitten nördlich der „Dünenangerstraße“ zu errichten. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes LGH Nr. 1a „Am Dünenanger“ aus dem Jahre 2001. Rechtskraft erlange er am 27.07.2001. Dieser setzt dort allerdings eine Fläche für die Landwirtschaft fest. Zur Baurechtssetzung soll der Bebauungsplan daher im Normalverfahren nach Europarecht (EAG-Bau) geändert werden.
Angedacht ist eine Straßenverkehrsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung „Parkplatz Dorfgemeinschaftshaus/Feuerwehrhaus“ festzusetzen. Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Northeim aus dem Jahre 2005 stellt eine Fläche für die Landwirtschaft dar. Um dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB Rechnung zu tragen, muss der Flächennutzungsplan geändert werden. Dies soll im Parallelverfahren mit der Änderung des Bebauungsplanes erfolgen.
Der vorbereitende Bauleitplan soll künftig eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr mit dem taktischen Zeichen „Parkplatz“ nach Baunutzungsverordnung (BauNVO) darstellen.
Informationen zur Beteiligung mit allen Fristen hierzu finden Sie anliegend.