Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung hat anlässlich der Weihnachtshochwassersituation die Billigkeits-RL für Gebäudeschäden veröffentlicht. Zuständige Bewilligungsbehörde ist die N-Bank.
Hier der Link zur N-Bank:
https://www.nbank.de/Service/Suche/?query=finanziellen%20Hilfen%20%20f%C3%BCr%20vom%20Weihnachts-Hochwasser%202023
Billigkeitsleistungen sind finanzielle Leistungen des Landes, auf die kein Anspruch besteht, die aber aus Gründen der staatlichen Fürsorge zum Ausgleich oder der Milderung von Schäden und Nachteilen gewährt werden können.