Ein wesentlicher Zweck des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) und weiterer Rechtsvorschriften ist , Gefahren für die Gesundheit von Mensch, Tier sowie für den Naturhaushalt vorzubeugen, die durch Pflanzenschutzmaßnahmen, insbesondere durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, entstehen können.
Anliegend finden Sie ein Merkblatt der Landwirtschaftskammer zu diesem Thema.