Die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2024 wird für alle diejenigen Steuerpflichtigen, bei denen die Berechnungsgrundlage und der Steuerbetrag gegenüber dem zuletzt zugesandten Bescheid unverändert bleibt, durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Northeim festgesetzt.
Hundehalter_innen werden gebeten, die alten Steuerbescheide aufzuheben und ohne besondere Aufforderung weiterhin zu den Fälligkeitsterminen (15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2024, bei Jahreszahlern am 01.07.2024) die Beträge, die in dem jeweils letzten Steuerbescheid angegeben sind, an die
Stadt Northeim zu entrichten. Um Überprüfung der persönlichen Daten und ggf. um eine schriftliche Mitteilung bei einer Änderung, wird gebeten.
Es werden nur vereinzelt Bescheide erteilt, wenn sich Änderungen an den Berechnungsgrundlagen ergeben (z. B. Anschaffung eines weiteren Hundes oder Abmeldung). Die Hundemarken sind Dauermarken und verlieren erst mit Abmeldung eines Hundes ihre Gültigkeit. Sollte eine Marke abhandenkommen, oder nicht mehr lesbar sein, ist eine neue Marke bei der Stadt Northeim anzufordern.