Stellungnahme der Stadt Northeim zum Abbruch der Sitzung des Rates der Stadt Northeim am 30. Oktober 2025

Dass der Rat der Stadt Northeim in seiner Sitzung am 30. Oktober nicht über das Mobilitätskonzept der Stadt Northeim abgestimmt hat, hat keinen Einfluss auf die Förderung der Maßnahme. 

Die Stadt Northeim möchte Verkehr umweltfreundlicher, sicherer und lebenswerter gestalten. Dabei steht die Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs im Fokus, zugunsten von Fuß-, Rad- und öffentlichem Nahverkehr. Zu diesem Zweck wurde ein entsprechendes Mobilitätskonzept fertiggestellt. Es wurde mit Fachleuten entwickelt, mit den Fraktionen des Rates der Stadt Northeim besprochen und nach Beratung im zuständigen Fachausschuss am 7. Oktober 2025 zur Sitzung des Rates am 30. Oktober 2025 zur Entscheidung vorgelegt. 

Um eine zielführende Beratung der politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger zu ermöglichen, hat Bürgermeister Simon Hartmann bereits zum 8. September 2025 zu einem interfraktionellen Gespräch eingeladen, in dem das fertige Konzept umfassend vorgestellt wurde. Dort hat die rechtliche Möglichkeit bestanden, das Konzept am darauffolgenden Tag im Fachausschuss mit entsprechender Mehrheit zusätzlich auf die Tagesordnung der Ratssitzung im September zu setzen. Die Beratungsreihenfolge, die nun einen Beschluss erst am 30. Oktober 2025 vorgesehen hat, wurde von den Anwesenden im interfraktionellen Gespräch am 8. September 2025 gemeinsam festgelegt.

Zur Entstehung des Konzepts hat der Rat der Stadt Northeim in seiner Sitzung am 13. Oktober 2022 die Verwaltung beauftragt, ein Planungsbüro mit der Erstellung eines umfangreichen Mobilitätskonzeptes für Northeim zu beauftragen. Nachdem am 10. November 2022 der Förderantrag eingereicht wurde, sind die erforderlichen Förderbescheide erst mit Datum vom 13. Juni 2024 und mit Datum vom 10. April 2025 an die Stadt Northeim übersandt worden. Die zeitliche Verzögerung bei der Förderzusage resultierte aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zum 2. Nachtragshaushalt 2021 und die daraufhin vom Bundesfinanzministerium verfügte sofortige Haushaltssperre. 

Die Stadtverwaltung hat zu jedem Zeitpunkt alle erforderlichen Schritte unternommen, um die geförderte Erstellung eines Mobilitätskonzeptes schnellstmöglich umzusetzen. Im Rahmen der Erstellung des Konzeptes wurde sowohl der Öffentlichkeit als auch den betroffenen Trägern öffentlicher Belange sowie dem Stadtrat mehrfach die Möglichkeit gegeben, sich zu beteiligen. 

Die förderfähigen Leistungen sind alle fristgerecht bis zum 31. Oktober 2025 erbracht. Das Konzept liegt in seiner Endfassung seit Anfang September 2025 vor. Die Behauptung, dass das Konzept bereits seit einem Jahr vorliegt, ist daher falsch.

Da die nun erfolgte Sitzung des Rates gemäß Geschäftsordnung nach drei Stunden beendet wurde, fand eine Entscheidung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mehr statt. Der nun ausgebliebene Beschluss hat jedoch keinen Einfluss auf die Förderung der Konzepterstellung. Dieser kann demnach auch nach Ende des Förderzeitraumes gefasst werden. Das bestätigte der Fördermittelgeber. Dennoch ist ein politisches Votum wichtig und erforderlich, um das Mobilitätskonzept umsetzen zu können und neue Förderungen zu generieren. 

Eine entsprechende Zwei-Drittel-Mehrheit des Rates, die sich in der Vergangenheit für eine sonst übliche Verlängerung der Sitzung aussprach, indem sie die Geschäftsordnung vorrübergehend außer Kraft setzte, gab es diesmal nicht. Es ist in den vergangenen mindestens sieben Jahren noch nie der Fall gewesen, dass eine Sitzung des Rates vorzeitig unterbrochen wurde. Die Ratssitzung im Dezember 2024 dauerte beispielsweise rund fünf Stunden und in der Sitzung ist das Quorum der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder erreicht worden.

Hintergrund: Die Geschäftsordnung enthält folgende Regelung: Die Sitzung soll eine Dauer von drei Stunden nicht überschreiten. Nach drei Stunden soll der oder die Ratsvorsitzende die Sitzung unterbrechen. Der Rat legt sodann fest, wann die Sitzung fortgeführt wird. 

Sofern die Geschäftsordnung eine Regelung für die Dauer der Sitzung aussetzen will, entscheidet der Rat sodann selbst über das Aussetzen der Regelung. Dafür wird eine Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder, also von 37 Mitgliedern, benötigt.

Beträgt die Unterbrechung lediglich mehrere Tage, ist eine erneute förmliche Ladung nicht erforderlich. In diesem Fall wird der Anschlusstermin der Fortsetzung direkt in der Sitzung mündlich bekannt gegeben. Die Entscheidung darüber, wann die Sitzung fortgesetzt wird, hat der Rat nicht getroffen. Entsprechend werden die nicht behandelten Tagesordnungspunkte in die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung aufgenommen. 

Bürgermeister Simon Hartmann wird dem Rat eine Anpassung der Geschäftsordnung vorschlagen, die eine Streichung der Sitzungshöchstdauer vorsieht. „Man mag ja unterschiedlicher rechtlicher Auffassung sein und ich habe auch großes Verständnis dafür, dass die ehrenamtlichen Ratsmitglieder nicht bis Mitternacht tagen wollen. Aber dass diese Regelung uns immer wieder Probleme bereitet, dürfte spätestens seit letztem Donnerstag sehr eindeutig sein. Zur Begrenzung der Sitzungsdauer sehe ich daher einen Schlüssel in der Neuausrichtung der Redezeiten und der gemeinsamen Verständigung der Fraktionen darauf, dass bestimmte, im Konsens beratene Punkte, beispielsweise ohne Aussprache zur Abstimmung gestellt werden. Ich werde dazu erneut auf die Fraktionen zugehen.“