Der Verwaltungsausschuss der Stadt Northeim hat in seiner Sitzung am 11.12.2023 dem Entwurf des Bebauungsplanes HOE Nr. 16 „Photovoltaik Höckelheim“ einschließlich Umweltbericht sowie dem Entwurf der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Umweltbericht zugestimmt und die
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Hintergrund der Planung
Ein privater Investor möchte auf Flächen östlich der BAB 7 und nördlich der B 241 in der Gemarkung Höckelheim, Stadt Northeim eine Photovoltaik-Freiflächenanlage errichten. Die betroffenen Flächen liegen im planungsrechtlichen Außenbereich. Sie ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirt-
schaft dargestellt. Zur Baurechtssetzung sind die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Normalverfahren nach Europarecht (EAG-Bau) erforderlich. Beide Verfahren werden im sogenannten Parallelverfahren durchgeführt.
Durch das am 01.01.2023 in Kraft getretene „Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht“ sind u.a. auch Vorhaben zur Nutzung solarer Sonnenenergie innerhalb einer Fläche längs von Autobahnen und in einer Entfernung zu diesen von bis zu 200 Metern, gemessen vom äußeren Rand der Fahrbahn, als privilegierte Vorhaben zulässig.
Für diese Fläche ist die Aufstellung des Bebauungsplanes nicht unbedingt notwendig, da dort nach Gesetzeslage nun Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu den sogenannten im Außenbereich privilegierten Vorhaben gehören. Ziel der Stadt Northeim und des Vorhabensträgers ist es jedoch sowohl nicht privi-
legierte Fläche, als auch die 200m-Fläche (- auf der Photovoltaik nach § 35 BauGB zulässig ist -) zeitlich, räumlich und funktional zusammen zu entwickeln. Daher sind beide Bereiche mit der Überplanung eines Bebauungsplanes vorgesehen.
Gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) liegt der Entwurf des Bebauungsplans HOE Nr. 16 „Photovoltaik Höckelheim“ und der Entwurf der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes und den vorliegenden Gutachten und umweltrelevanten Informationen während den Dienstzeiten der Stadtverwaltung im Flurbereich der Abteilung Stadtplanung, Bauaufsicht, Scharnhorstplatz 1, 1. Obergeschoss (Südflügel) in der Zeit vom 16.01.2024 bis einschließlich 19.02.2024 zur individuellen Einsicht öffentlich aus.
Stellungnahmen zu der o.g. Bauleitplanung können während der Auslegungszeit mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nach dieser Frist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass beim Flächennutzungsplan eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit
allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Zur selben Zeit werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Schriftliche Stellungnahmen können auch beim beauftragten Planungsbüro Planungsgruppe Puche, Häuserstraße 1, 37154 Northeim oder unter info(at)pg-puche.de bis zum 16.02.2024 zugesandt werden.
Weitere Informationen finden Sie anliegend.