Aufstellung des Bebauungsplanes NOM Nr. 135 „Gewerbegebiet Lange Lage/Westliche Entlastungsstraße“

Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Northeim hat in seiner Sitzung am 28.01.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes NOM Nr. 135 „Gewerbegebiet Lange Lage/Westliche Entlastungsstraße“ nebst Begründung und Umweltbericht gebilligt und den Veröffentlichungs- bzw. Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gefasst. 

Hintergrund der Planung:

Die Wilhelm Hoyer B.V. & Co. KG beabsichtigt ihre Northeimer Niederlassung an die Lange Lage in Northeim zu verlagern. Am neuen Standort an der Westumgehung soll durch die VISKA Real Estate GmbH & Co KG als Bauherrin eine Tankstelle mit Shop-Gebäude sowie ein Bürogebäude, eine Lagerhalle, ein LKW-Belade- und Waschplatz sowie PKW- und LKW-Stellplätze errichtet werden. Außerdem sind weitere Flächen für potentielle Erweiterungsbedarfe und/oder andere Gewerbebetriebe vorgesehen. 

Die betroffene Fläche am Südrand Northeims liegt im unbeplanten Außenbereich zwischen dem Industriegebiet am Speckweg im Norden und der westlichen Entlastungsstraße im Süden. Neben den für die Bebauung vorgesehenen Flurstücken 50/3, 82/3 und 87/4 werden zur Verkehrsanbindung an die Straße Lange Lage auch Teile der Flurstücke 51/10 und 89/4 der Flur 18, Gemarkung Northeim, einbezogen. Insgesamt hat das Plangebiet des Bebauungsplanes eine Größe von ca. 2,36 ha. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in der anliegenden Übersichtskarte dargestellt.

Zur Baurechtssetzung wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Regelverfahren nach Europarecht (EAG-Bau) erforderlich. Das Areal ist im Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche dargestellt, so dass sich der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickeln lässt.

Gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes NOM Nr. 135 „Gewerbegebiet Lange Lage/Westliche Entlastungsstraße“ nebst Begründung und Umweltbericht sowie den vorliegenden Gutachten und umweltrelevanten Informationen in der Zeit 

vom 04.02.2025 bis einschließlich 10.03.2025

auf der Internetseite der Planungsgruppe Puche unter 
https://pg-puche.de/beteiligungsverfahren-bauleitplanung/
sowie auf der Homepage der Stadt Northeim unter 
www.northeim.de/wirtschaft-bauen/stadtplanung-stadtentwicklung/bebauungsplaene.html veröffentlicht. Zusätzlich sind die Unterlagen auch über das zentrale Interportal des Landes Niedersachsen (https://uvp.niedersachsen.de/portal/) einsehbar.

Zudem liegen die Unterlagen während des o.g. Zeitraumes im Flurbereich der Abteilung Stadtplanung, Bauaufsicht, Scharnhorstplatz 1, 1. Obergeschoss (Südflügel) in der Zeit zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die Einsichtnahme sowie die Niederschrift sind nur einzeln und nach vorheriger Anmeldung in der Stadtverwaltung unter der Telefon-Nr. 05551/966-335 oder 05551/966-333 möglich.

Stellungnahmen zu der o.g. Bauleitplanung können während der Auslegungszeit mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift unter den o.g. Voraussetzungen abgegeben werden. Nach dieser Frist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Schriftliche Stellungnahmen können auch dem beauftragten Planungsbüro Planungsgruppe Puche, Häuserstraße 1, 37154 Northeim oder an info(at)pg-puche.de bis zum 10.03.2025 zugesandt werden. 

Weitere Informationen finden Sie anliegend.