In Niedersachsen ist eine tägliche landesweite Beflaggung sämtlicher Dienstgebäude des Landes nicht vorgesehen. Die Dienstgebäude werden nur an besonderen Tagen beflaggt. Diese Tage stellen aus der geschichtlichen Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Niedersachsen bedeutsame Ereignisse dar. Mit der Beflaggung wird die besondere Bedeutung der damit verbundenen Ereignisse zum Ausdruck gebracht und im Bewusstsein der Bevölkerung wachgehalten.
Regelmäßige Beflaggungstage
Nachfolgend finden Sie die Termine und Anlässe, zu denen regelmäßig, also ohne eine besondere Beflaggungsanordnung in Niedersachsen die Dienstgebäude des Landes beflaggt werden. Den der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts ist empfohlen worden, an den festgelegten Tagen ihre Dienstgebäude ebenfalls zu beflaggen.
So auch am 09. Mai: Europatag