Grabstätten, für die keine Verschonung beantragt wird, werden eingeebnet und – soweit die Verwesungsperiode von 25 Jahren abgelaufen ist – wiederbelegt.
Grabstätten, die in den Vorjahren aufgerufen sind und für die eine Verlängerung des Nutzungsrechts bislang nicht ausgesprochen ist, können auf Antrag weiter verschont werden, soweit diese von der Abteilung Infrastrukturmanagement (ehem. Technische Dienste) noch nicht in Anspruch genommen sind.
Verschonungsanträge sind unter näherer Bezeichnung der Grabstätte bis zum
01.04.2022
an die Abteilung Infrastrukturmangement (ehem. Technische Dienste) – Friedhofsverwaltung, Galgenbergsweg 8, 37154 Northeim, zu richten.

