Soweit möglich, sollen die Anliegen telefonisch oder per E-Mail geregelt werden. Für die Fälle, in denen ein persönliches Erscheinen erforderlich ist, besteht für die Bürger_innen die Möglichkeit, Terminvereinbarungen während der regulären Servicezeiten wahrzunehmen. Dabei sind die üblichen Abstands- und Hygienemaßnahmen strikt einzuhalten.