Aus diesem Grund werden Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer eindringlich aufgefordert, den Kot ihres Hundes mithilfe der gängigen Kotbeutel unbedingt in den vorhandenen Mülleimern zu entsorgen. Im Sinne der Friedhofssatzung wird außerdem darum gebeten, Hunde nicht unangeleint auf dem Friedhof laufen zu lassen, sodass diese, ggf. ohne Kenntnis der Besitzerin bzw. des Besitzers, u. a. bestehende Grabstätten beschmutzen.
Es wird darauf hingewiesen, dass lt. Friedhofssatzung eine explizite Anleinpflicht für Hunde sowie eine Verpflichtung zum Entsorgen des Hundekotes besteht. Zuwiderhandlungen stellen jeweils eine Ordnungswidrigkeit dar, die geahndet werden kann.
Probleme mit Hundekot auf dem Hauptfriedhof
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