Öffentliche Auslegung der 7. Änderung des Bebauungsplanes NOM Nr. 30 "Vogts Teich - Göttinger Straße

Hintergrund der Planung: Die Eigentümerin des Grundstückes Teichstraße 54 (Flurstück 119/148, Flur 15, Gemarkung Northeim) hat von der Stadt Northeim das nördlich angrenzende Grundstück (Flurstück 114/37, Flur 15, Gemarkung Northeim) erworben. Sowohl auf dem durchein privates Wohnhaus bebauten Bestandgrundstück als auch im Bereich der nördlichen Erweiterungsfläche sind bauliche Veränderungen vorgesehen.

Beide Flurstücke liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans NOM Nr. 30 „Vogts-Teich — Göttinger Straße", das Flurstück 119/148 liegt zudem im Änderungsbereich der 2. Änderung des genannten Bebauungsplans. Das ursprünglich im Eigentum der Kirche befindliche Flurstück 119/148 ist als Gemeinbedarfsfläche festgesetzt, das nördlich angrenzende unbebaute Flurstück 114/37 als Grünfläche mit Spiel- und Sportlatz.
Um die heutige Nutzung des bestehenden Gebäudes als privates Wohnhaus sowie die geplanten baulichen Veränderungen planungsrechtlich zu legitimieren, ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.

Beteiligung:
Der Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes NOM Nr. 30 „Vogts-Teich - Göttinger Straße" liegt im Flurbereich der Abteilung Stadtplanung, Bauaufsicht, Scharnhorstplatz 1, 1. Obergeschoss (Südflügel) in der Zeit

vom 19.11.2025 bis einschließlich 23.12.2025

zur individuellen Einsicht öffentlich aus.

Die Einsichtnahme sowie die Niederschrift sind nur einzeln und nach vorheriger Anmeldung in der Stadtverwaltung unter der Telefon-Nr. 05551/966-335 oder 05551/966-313 möglich.

Stellungnahmen zu der o.g. Bauleitplanung können während der Auslegungszeit mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift unter den o.g. Voraussetzungen abgegeben werden.

Schriftliche Stellungnahmen können auch beim beauftragten Planungsbüro Planungsgruppe Puche, Häuserstraße 1, 37154 Northeim oder unter info(at)pg-puche.de bis zum 
23.12.2025 zugesandt werden.

Weitere Infos finden Sie in den anliegenden Dateien.