Hinweis zur Antragstellung:
Die Frist zur Einreichung von Anträgen ist der 30. September eines jeden Jahres. Jedem Antrag muss mindestens ein Kostenangebot (pro Gewerk) beigefügt werden. Setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit dem Umsetzungsbegleiter, Herrn H.-G. Koesling, forum k, in Verbindung.
Er berät Sie kostenlos.
WER KANN EINEN FÖRDERANTRAG STELLEN?
Antragsberechtigt sind alle Eigentümer eines förderfähigen Anwesens in der Dorfregion Mooredörfer. Das sind laut ZILE-Richtlinie natürliche Personen und
Personengesellschaften, gemeinnützige juristische Personen sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts.
WAS WIRD GEFÖRDERT?
- Folgende Maßnahmen an privaten ortsbildprägenden Altbauten bis Baujahr 1945 - 1950 sowie an landwirtschaftlich genutzter oder ehemals landwirtschaftlich genutzter Bausubstanz sind förderfähig u.a.:
- die Erhaltung und die Gestaltung von ortsbildprägender oder landschaftstypischer Bausubstanz sowie deren Umgestaltung hin zu einem ortsbildprägenden oder landschaftstypischen Erscheinungsbild einschließlich der dazugehörigen Hof-, Garten- und Grünflächen
- die Umnutzung der Bausubstanz land- und fortwirtschaftlicher Betriebe einschließlich gestalterischer Anpassung an das Ortsbild
WAS WIRD GEFÖRDERT?
- die Umnutzung ortsbildprägender oder landschaftstypischer Bausubstanz, vor allem zur Innenentwicklung, einschließlich gestalterischer Anpassung an das Ortsbild
- die Revitalisierung ungenutzter und leerstehender, ortsbildprägender oder landschaftstypischer Bausubstanz, vor allem zur Innenentwicklung, einschließlich gestalterischer Anpassung an das Ortsbild
- den Abbruch von Bausubstanz einschließlich Entsiegelung nach Maßgabe eines Folgenutzungskonzeptes
WIE HOCH IST DIE FÖRDERUNG?
Bei der Förderung handelt es sich um nicht zurückzahlbare Zuschüsse. Die Auszahlung der Gelder erfolgt nach Fertigstellung, Abrechnung und (Vor-Ort-) Prüfung des Projektes, d.h. der Antragssteller muss das Vorhaben vorfinanzieren.
Die Zuschusshöhe beträgt 40 % der förderfähigen Netto-Kosten für Privatpersonen (inkl. 5 % LEADER-Bonus, da die Dorfregion zur LEADER-Region gehört). Andere Zuwendungsempfänger erhalten ggf. eine höhere Förderquote, z. B. gemeinnützige Vereine bis zu 75 % der Netto-Kosten).
Projekte mit einem ZILE-Zuschuss von weniger als 2.500 Euro werden nicht gefördert, d.h. die förderfähigen Nettokosten des Vorhabens müssen mindestens 6.250,00 Euro betragen.
Die Höchstzuwendung beträgt bis zu 50.000 Euro pro Objekt / Gebäude. Es sind auch höhere Zuwendungen möglich, z. B. bei der Umnutzung von Gebäuden bis zu 150.000 Euro und bei Revitalisierung bis zu 150.000 Euro (je nach Zuwendungsempfänger).
Die Ausführung der Arbeiten in Eigenleistung ist möglich. Hierfür werden die Materialkosten bezuschusst.
WEBLINK ZUM FÖRDERANTRAG
oder
https://www.forumk.eu/seite/218585/förderung.html
Anträge können Sie über diese Links auf der Website des Umsetzungsbegleiters forum k abrufen. Laden Sie bitte sowohl den „Förderantrag investive Maßnahme“ als auch den „Registriernummernantrag“ herunter.
Über forum k:
Zu unserem interdisziplinären Planungsring forum k gehören Architekten, Regionalplaner, Stadtplaner, Designer, Verkehrsplaner, Agrarfachleute und
weitere Spezialisten. Wir können damit das ganze Spektrum dörflicher Entwicklungsplanung sicher stellen. Sprechen sie uns gern an!
Ihr Hans-Georg Koesling
Diplom-Ingenieur und Dorferneuerer
Beratung und Betreuung:
Herr Koesling
forum k, Planungsring Koesling-Paaris
Pf 1404, 31564 Nienburg
Telefon 05021 / 921 60 52
E-Mail forumk@posteo.de
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Bewilligungsstelle:
ARL Braunschweig, Geschäftsstelle Göttingen
Danziger Str. 40, 37083 Göttingen
Frau Meyer
Telefon 05551 / 5074-248 • E-Mail Manuela.Meyer(at)arl-bs.niedersachsen.de
Ansprechpartnerinnen der Stadt Northeim:
Frau Friedmann • Telefon 05551 / 966-332 • E-Mail friedmann(at)northeim.de
Frau Kassebeere • Telefon 05551 / 966-323 • E-Mail jkassebeere(at)northeim.de
„Dorfentwicklung
Dieses Vorhaben investiert in die nachhaltige Entwicklung und Attraktivität von Dörfern in ländlichen Regionen als Wohn-, Wirtschafts-, Erholungs-, Sozial- und Kulturraum. Ziel ist die Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung.
Hier investieren die Europäische Union und das Land Niedersachsen in die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
Hier investieren das Land Niedersachsen und der Bund im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK) in die ländlichen Gebiete.“

