Information aus dem Gewerbeamt

Ab dem 01.11.2025 gilt: Verlegt der Betrieb den Hauptsitz oder den Sitz einer Zweigniederlassung bzw. einer unselbstständigen Zweigstelle in eine andere Gemeinde, ist der Gewerbebetrieb bei der neu zuständigen Behörde mit dem Meldegrund „Wiedereröffnung nach Verlegung aus einem anderen Meldebezirk“ anzumelden. 

Eine Abmeldung des Betriebes ist aufgrund der Änderung der Gewerbeordnung bei der bisher zuständigen Behörde nicht mehr erforderlich.

Ab sofort können Termine zur Gewerbean- bzw. -um- oder -abmeldung online gebucht werden:
https://northeim.termine-reservieren.online/

Gewerbemeldungen können auch über das Serviceportal der Stadt Northeim online vorgenommen werden.
https://service.northeim.de/buergerservice/dienstleistungen/uebersicht.html