Hintergrund ist, dass für die im vergangenen Jahr beschlossene Fortsetzung der Stadtmauersanierung ein Gutachter Messbilder anfertigt, Bau- und Schadensbefunde erfasst und Kernbohrungen durchführen wird. Dafür muss der betroffene Mauerabschnitt vollständig zugänglich sein und parkende Autos dürfen nicht im Wege stehen.
Konkret werden in dieser Zeit Halteverbote an den Straßen „Am Zwinger“ sowie an der westlichen „Oberen Straße“ (zwischen „Kurze Straße“ und „Wieterstraße“) verhängt und der Parkplatz an der „Oberen Straße“ (einstiger Rathausparkplatz) gesperrt.
Die Parkflächen an der östlichen „Oberen Straße“ (zwischen „Wieterstraße“ und „Schaupenstiel“) sind davon nicht betroffen.

