Führungszeugnis online beantragen

Es besteht die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen.

Der Gesetzgeber hat diese Neuregelung auch deswegen eingeführt, weil sie die Meldebehörden, also die Kommunen, von Verwaltungsaufwand entlasten kann. Dementsprechend haben einige Kommunen bereits unmittelbar nach dem 1. September auf ihrer Homepage einen Link zum Online-Portal des BfJ (<link http: www.fuehrungszeugnis.bund.de _blank external-link-new-window externen link in neuem>Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.fuehrungszeugnis.bund.de) gesetzt.

Anliegend finden Sie einen Flyer zur Beantragung.