Der Gesetzgeber hat diese Neuregelung auch deswegen eingeführt, weil sie die Meldebehörden, also die Kommunen, von Verwaltungsaufwand entlasten kann. Dementsprechend haben einige Kommunen bereits unmittelbar nach dem 1. September auf ihrer Homepage einen Link zum Online-Portal des BfJ (<link http: www.fuehrungszeugnis.bund.de _blank external-link-new-window externen link in neuem>www.fuehrungszeugnis.bund.de) gesetzt.
Anliegend finden Sie einen Flyer zur Beantragung.