Der Entwurf der Verordnung sowie die dazugehörigen Karten werden gemäß § 115 Abs. 3 NWG in Verbindung mit § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in der Zeit
vom 10.05.2023 bis 09.06.2023
bei der Stadt Northeim, Scharnhorstplatz 1, öffentlich ausgelegt.
Für eine Einsichtnahme wird eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme unter der Telefon-Nr. 05551 966 344 zur Vereinbarung eines Termins empfohlen.
Während der Auslegungszeit können Bedenken und Anregungen bei der Stadt Northeim, Scharnhorstplatz 1 oder beim Landkreis Northeim, Medenheimer Straße 6/8, Anbau, Zimmer 131, 37154 Northeim, wasserwirtschaft(at)landkreis-northeim.de eingereicht bzw. vorgebracht werden.
Im Anhang sind die amtliche Bekanntmachung, der Entwurf der Verordnung sowie eine Übersichtskarte zu finden.
Der Entwurf der Verordnung zur Festsetzung des oben genannten Gebietes mit den Übersichts- und Detailkarten kann ebenfalls direkt auf der Homepage des Landkreises eingesehen werden.