Bebauungsplan NOM Nr. 141 „Zwischen Weinbergsweg und Forsthausweg“

Hintergrund der Planung: Am östlichen Stadtrand von Northeim befinden sich zwischen dem Weinbergsweg im Norden und einer südlichen Stichstraße des Forsthausweges zwei teilweise bebaute Grundstücke. Die Gebäude befinden sich vorwiegend auf dem südlichen der beiden Grundstücke. Die bestehenden, ursprünglich gewerblich genutzten Gebäude sollen zu Wohnzwecken erhalten bleiben. Des Weiteren sollen auf dem nördlichen Grundstück weitere Wohngebäude entstehen.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes NOM Nr. 141 „Zwischen Weinbergsweg und Forsthausweg " liegt im Flurbereich der Abteilung Stadtplanung, Bauaufsicht, Scharnhorstplatz 1, 
1. Obergeschoss (Südflügel) in der Zeit vom 02.12.2025 bis einschließlich 12.01.2026 zur individuellen Einsicht öffentlich aus.
Die Einsichtnahme sowie die Niederschrift sind nur einzeln und nach vorheriger Anmeldung in der Stadtverwaltung unter der Telefon-Nr. 05551/966-335 oder 05551/966-333 möglich.
Stellungnahmen zu der o.g. Bauleitplanung können während der Auslegungszeit mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Schriftliche Stellungnahmen können auch beim beauftragten Planungsbüro Planungsgruppe Puche, Häuserstraße 1, 37154 Northeim oder unter info(at)pg-puche.de bis zum 12.01.2026 zugesandt werden.

Weitere Informationen finden Sie in den anliegenden Dateien.