Winterdienst

Aufgrund der Frostperiode in der letzten Woche waren viele Straßen im Stadtgebiet, insbesondere auf den Ortschaften, mit einer dicken Eisschicht überzogen. Dies gibt Veranlassung auf nachstehende Rechtslage hinzuweisen:

Auf den Ortschaften, wie bei allen Straßen, die nicht im Straßenverzeichnis der Straßenreinigungssatzung der Stadt Northeim enthalten sind, besteht die Pflicht, die Straße, inklusive Gehweg und / oder Radweg, bis zur Fahrbahnmitte zu reinigen. Zur Reinigung gehört auch die Beseitigung von Eis und Schnee. Ausgenommen hiervon sind nur die Bundes-, Landes- und Kreisstraßen.

Für sämtliche Unfälle, die sich mangels einer ordnungsgemäßen Reinigung / Beseitigung von Eis und Schnee ereignen, haften die jeweiligen Grundstückseigentümer im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht. 

Insbesondere auf den Ortschaften sind teilweise komplette Straßenzüge nicht von Eis und Schnee befreit worden.

Gemäß der Straßenreinigungsverordnung handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Geboten oder Verboten der §§ 2, 3 und 4 dieser Verordnung zuwiderhandelt. Nach dem Niedersächsischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) können diese Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden.

Das Nds. SOG regelt weiterhin, dass im Falle einer Nichterfüllung der Verpflichtung (zur Reinigung bzw. Beseitigung von Eis und Schnee), die Stadt Northeim auf Kosten der betreffenden Grundstücksanlieger den Winterdienst selbst ausführen oder ein Unternehmen dafür beauftragen kann.

In der vergangenen Woche mussten die Technischen Dienste im Rahmen der Gefahrenabwehr tätig werden. 

Ob und inwieweit der dadurch bedingte Kostenaufwand auf die säumigen Anlieger umgelegt wird, bedarf noch der Überprüfung, wie auch die Frage der Einleitung etwaiger Bußgeldverfahren wegen Verletzung der Streupflicht.

Die Stadt Northeim appeliert an alle Grundstücksanlieger ihren Verpflichtungen ordnungsgemäß nachzukommen, um Schäden jeglicher Art und auch die Einleitung von Bußgeldverfahren zu vermeiden.