Vorwurf der Untätigkeit entspricht nicht den objektiven Gegebenheiten

Herr Bürgermeister Tannhäuser weist die von der CDU erhobenen Vorwürfe entschieden zurück. Die städtischen Gremien waren zu jedem Zeitpunkt über die fortlaufenden Schritte zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Stadthalle und die damit verbundenen Kosten in Ratsvorlagen informiert.

Den Ratsfraktionen ist die Situation der Stadthalle und auch der notwendige Handlungsbedarf für den Weiterbetrieb der Stadthalle über den 30.04.2015 hinaus seit Abschluss des Zukunftsvertrages am 25.10.2011 bekannt.

Im Zukunftsvertrag ist danach vereinbart, dass die Stadthalle ab dem 01.01.2014 durch einen Dritten bewirtschaftet wird oder zu schließen ist. 

Seit Januar 2013 wurden unterschiedliche Betreibermodelle geprüft und sehr intensiv ein Betreiber für die Stadthalle u.a. durch öffentliche Ausschreibung gesucht. Leider gab es keine ernsthaften Interessenten, denn zum Betrieb einer Stadthalle gehört mehr, als nur ein städtischer Zuschuss!

Zum Wohle der Kulturschaffenden in Northeim hatte der Landkreis Northeim den Betrieb der Stadthalle bereits bis zum 30.04.2014 verlängert.

Auf Antrag des Bürgermeisters vom 20.01.2014 wurde diese Frist nochmals bis zum 30.04.2015 verlängert. 

Die vom Bürgermeister initiierte Arbeitsgruppe Northeim 2020 wurde auf Antrag der Ratsfraktionen in der Sitzung des Rates am 23.10.2014 als Lenkungsgruppe Northeim 2020 mit noch zu benennenden Ratsmitgliedern erweitert. Diese Lenkungsgruppe soll nunmehr unter Beteiligung der Verwaltung und Interessengruppen Modelle entwickeln, die bezüglich der Stadtentwicklung und dazu gehören u.a. Themen wie Stadthalle, Schuhwallhalle, Standort des Rathauses aber auch andere notwendige Infrastruktur zukunftsfähig sind. 

Die CDU muss nur die Teilnehmer für die Lenkungsgruppe benennen, dann kann die erste Sitzung auch unverzüglich stattfinden. Die Zusammensetzung der Lenkungsgruppe wollte Bürgermeister Tannhäuser nicht über den Kopf der Ratsfraktionen hinweg bestimmen, deshalb nutzte der Bürgermeister die Sitzung des Verwaltungsausschusses am 12.01.2015, um sich mit den Fraktionen abzustimmen. Bis auf die CDU-Fraktion haben alle Fraktionen die Teilnehmer für die Lenkungsgruppe schon benannt. 

Unverständnis zeigt der Bürgermeister zum Vorwurf, bisher keinen Kontakt zur Aufsichtsbehörde gehabt zu haben.

Sofort nach der Ratssitzung wurden erneut Gespräche über das weitere Vorgehen in Bezug auf den Weiterbetrieb der Stadthalle geführt.

Ein Gespräch im Innenministerium in Hannover zusammen mit Vertretern des Landkreises ist für Mittwoch, den 28.01.2015 terminiert. Ziel des Gesprächs soll der (vorübergehende) Weiterbetrieb der Stadthalle, sowie der Schuhwallhalle sein, damit die Lenkungsgruppe tragfähige finanzierbare Konzepte erarbeiten kann. 

Mit der Bürgerinitiative für den Erhalt der Stadthalle hat es bisher mehrere konstruktive Gespräche gegeben. Auch wurde der BI signalisiert, dass sie zum Thema Stadthalle in der Lenkungsgruppe mitarbeiten kann. 

Die Ratssitzung am 29.01.2015 konnte abgesagt werden, da abzusehen war, dass das Bebauungsplanverfahren „Sturmbäume“ bis zum Zeitpunkt der Sitzung nicht abgeschlossen war und andere wichtige Themen keine Entscheidungsreife hatten.

Die Mitglieder des Ausschusses Planen Bauen Umwelt zum B-Plan-Verfahren „Sturmbäume“ haben erneut weiteren Beratungsbedarf, so dass hierzu eine Sondersitzung des Fachausschusses am 03.02.2015 auf Anraten des Bürgermeisters stattfindet, um den Prozess zu beschleunigen. 

Zur Schaffung des Planungsrechtes für die Nachnutzung des ehemaligen Krankenhausareals an der Sturmbäume führt die Stadt Northeim das Verfahren der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 „Im Schliepas-Schaperweg“ durch. Dieser Bebauungsplan soll auch die Zulässigkeit der geplanten Errichtung eines Edeka Marktes regeln. Im Rahmen des gesetzlich geregelten Beteiligungsverfahrens wurden die Bürger, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  aufgefordert zu der Planung Stellungnahmen abzugeben. Hierzu lagen sämtliche Pläne vom 12.11.2014 bis zum 12.12.2014 öffentlich im Rathaus aus, bzw. wurden den zu beteiligenden Behörden etc. übersandt.

Im Beteiligungsverfahren wurden diverse Stellungnahmen abgegeben, über die vom Planungsbüro ein Abwägungsvorschlag erarbeitet wurde. 

Einhergehend zur Aufstellung galt es die Eignung des Standortes fachgutachterlich zu belegen. Hierzu wurde von der Stadt ein Gutachterbüro mit der Teilfortschreibung des Einzelhandelsentwicklungs- und Zentrenkonzeptes beauftragt, da in dem bisherigen Einzelhandelsentwicklungskonzept von 2009 die Eignung des Standortes aufgrund der damals bestehenden Nutzung durch das Krankenhaus natürlich nicht berücksichtigt ist.

Im Ergebnis empfehlen die Gutachter den Standort Sturmbäume als perspektivisches Nahversorgungszentrum für das südöstliche Stadtgebiet auszuweisen.

Hierbei geht es jedoch ausschließlich um die allgemeine Grundlage und nicht um den konkreten Markt oder dessen beabsichtigter Größe.

Anders als beim Bebauungsplan ist die Durchführung eines Beteiligungsverfahrens für eine Teilfortschreibung eines Einzelhandelsgutachtens nicht rechtlich geregelt. Selbstverständlich ist es sinnvoll bei Belangen die den Einzelhandel berühren diesen, sowie die ihn vertretenden Institutionen einzubinden. Im Falle der Teilfortschreibung des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes wurde von der Verwaltung hiervon jedoch abgesehen, da die Aufstellung des Bebauungsplanes parallel durchgeführt wurde und somit Stellungnahmen zum konkreten Vorhaben abgegeben werden konnten. 

Gleichwohl wurde die Verwaltung von der Politik mehrheitlich beauftragt diejenigen, die im Bebauungsplanverfahren Stellungnahme zum Einzelhandelsvorhaben abgegeben haben,  um Abgabe einer Stellungnahme zur Teilfortschreibung zu bitten. Diesbezüglich wurde unverzüglich gehandelt und die Ergebnisse im Rahmen der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Umwelt am 20.01.2015 durch das Planungsbüro vorgestellt.

Eine Beschlussfassung erfolgte jedoch noch nicht. Die weitere Beratung ist daher für die kommende Ausschusssitzung am 03.02.2015 vorgesehen.