Öffnung städtischer Einrichtungen und Anpassung der Nutzungs- und Mietverträge

Aufgrund der ab 21.03.2022 geltenden "Corona"-Regelungen stehen alle städtischen Einrichtungen (Dorfgemeinschaftshäuser, Mehrzweckhallen etc.) wieder zur Nutzung zur Verfügung.

Die Stadt Northeim weist vorsorglich auf eine Anpassung der Nutzungs- und Mietverträge hin, die der Stadt die Stornierung einer Vermietung erlaubt, wenn die Einrichtung aufgrund ungewöhnlicher Ereignisse wie Pandemie oder Krieg kurzfristig anderweitig benötigt wird.

Dieses Vorgehen wird nur in Katastrophenlagen oder bei größeren Flüchtlingssituationen durchgeführt. Die Stadt wird die Option einer Stornierung in enger Abstimmung zwischen den Mitparteien mit Bedacht nutzen und im Rahmen der räumlichen Möglichkeiten auf andere Einrichtungen ausweichen, in denen keine geplanten Veranstaltungen kurzfristig abgesagt werden müssten.