Nach Reisen in Risikogebiete: Keine Gemeinschaftseinrichtungen betreten

Allgemeinverfügung für Rückkehrer im Landkreis Northeim

Wer sich in den letzten zwei Wochen in einem Risikogebiet oder einem vom Coronavirus besonders betroffenen Gebiet aufgehalten hat, darf u.a. keine Kindertagespflegeeinrichtungen, Krankenhäuser und Schulen mehr betreten.

Das regelt die beigefügte Allgemeinverfügung. Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landkreises.

Die Verfügung ist auch im Amtsblatt Nr. 12/2020 der Stadt Northeim bekanntgemacht.