Freundlich werden Bürgerinnen und Bürger in diesen Einladungen zu einer Veranstaltung in eine Gaststätte gebeten und mit kostenlosen Frühstück oder Kaffee und Kuchen gelockt.
Man sollte misstrauisch sein, wenn jemand einen angeblichen Gewinn oder teure Geschenke übergeben will. Dahinter verbirgt sich meist eine Verkaufsveranstaltung.
Erfahrungen zeigen Folgendes:
1. Bei den Einladungen sind die Absender-Angaben fast immer frei erfunden.
2. Die "Briefeschreiber" erwecken oft den Eindruck, dass es hochwertige Geschenke gibt. Damit die Gäste ihre "Geschenke und Gewinne" nicht mit dem Hinweis auf Einladungen einfordern können, werden diese meistens bei Beginn der Veranstaltung eingesammelt. Lediglich das oft angegebene Essen zur Begrüßung wird tatsächlich aufgetragen.
3. Die Produkte werden meist zu horrenden Preisen angeboten. (z.B. angeblich Leben rettende Medikamente für knapp 1.500 € / Packung)
4. Die Einladungen gehen erkennbar oft an Haushalte, in denen ältere Menschen leben. Offenbar ist diese Zielgruppe besonders leicht zu Käufen überteuerter Produkte zu bewegen.
5. Die meisten Kaffeefahrten und Verkaufsveranstaltungen sind illegal!
§ 56a Gewerbeordnung schreibt vor, dass Einladungen, Plakate und Presseinserate, mit denen eingeladen wird, den vollständigen Namen oder die Firma und die Anschrift desjenigen enthalten müssen, in dessen Namen die Geschäfte abgeschlossen werden sollen. Die Veranstaltung muss außerdem 14 Tage vorher bei der Behörde - für Northeim: Stadtverwaltung Northeim Abteilung 1.3 Bürgerdienste - angezeigt werden. In der Anzeige muss die Ware, die verkauft werden soll, angegeben werden sowie der Ort der Veranstaltung. Verboten ist es, Gewinne, Geschenke oder Verlosungen zu versprechen. Entspricht die Einladung den gesetzlichen Anforderungen nicht, kann die Behörde die Veranstaltung verbieten.
Da das Ordnungsamt der Stadt Northeim nicht immer von diesen Veranstaltungen erfährt, werden sachdienliche Hinweise erbeten.
Für weitere Informationen steht die Abteilung 1.3 Bürgerdienste der Stadt Northeim unter folgender Rufnummer zur Verfügung:
Herr Wieneke
Tel. 966-167
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AWieneke@Northeim.de



