Einstellung Sponsoring der Firma Leinemann

Die Stadtverwaltung bedauert den Rückzug des Sponsors aus der Förderung des Northeimer Handball-Clubs.

Gerade die Vereinssportarten, die in höheren Klassen und Ligen angesiedelt sind, sind auf das Zusammenwirken von überörtlicher öffentlicher Sportförderung, die sich in der Regel als Unterstützung durch die Sportbünde und Fachsportorganisationen darstellt, privater Förderung und Eigenmitteln angewiesen. Die Stadtverwaltung Northeim steht auf allen Ebenen in regelmäßigen Gesprächen mit den Verantwortlichen der Vereine, um deren wichtige Arbeit eng zu begleiten. Im Rahmen der in diesem Jahr startenden Wirtschaftsgespräche der Wirtschaftsförderung wird die Stadt Northeim zum Thema „Sportförderung“ allgemeine Informationen anbieten. 

Die Stadt Northeim hat die politischen Gremien im Rahmen der öffentlichen Sitzungen des Finanzausschusses über das Jahr 2019 regelmäßig über den Erlass einer neuen Vergnügungssteuersatzung informiert. Mit dem bisher geltenden Steuersatz von 17 v.H. lag die Stadt Northeim in ihrer Vergleichsgruppe in Niedersachsen (+/- 5% der Einwohnerzahl) bisher unterhalb des Durchschnittswertes in Höhe von 20 v.H.. Der seit dem 01.01.2020 in Northeim geltende Steuersatz entspricht nunmehr diesem Durchschnittswert.

Bereits im Rahmen der politischen Debatte um die rückwirkende und zukunftsgerichtete Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung im Jahr 2018 wurde die Anpassung der Vergnügungssteuersatzung als ein Beitrag zur Gegenfinanzierung der entfallenden Einzahlungen thematisiert, was sich auch in der medialen Berichterstattung widergespiegelt hat. 

Politik informiert

Im Frühjahr 2019 wurde die Politik bereits über die Thematik einer rechtlich zulässigen Erhöhung der Vergnügungssteuer als Maßnahme zur Gegenfinanzierung der Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung anhand der öffentlichen Mitteilungsvorlage Nr. 311,8/2016-2021 informiert. In der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung gemeinsam mit den Ortsräten/Ortsvorstehern am 19.06.2019 wurde auf eine mögliche Erhöhung der Vergnügungssteuer um 3 Prozentpunkte auf 20 v.H. hingewiesen und mitgeteilt, dass ein entsprechender Satzungsentwurf erarbeitet wird.

Mit der öffentlichen Mitteilungsvorlage Nr. 785,1/2016-2021 vom 15.10.2019 (die am 18.10.2019 veröffentlich wurde) wurden dem Rat Stellungnahmen des Automatenverbandes Niedersachsen e.V., der MM Automaten GmbH & Co. KG sowie der F.C.L. Automaten GmbH zugeleitet. Den einzelnen Firmen, darunter auch die F.C.L. Automaten GmbH (Geschäftsführer der Rhumepark Entertainment KG und der F.C.L. Automaten GmbH ist Herr Friedrich Leinemann), sind am 17.10.2019 Antwortschreiben zugesandt worden. Hierin wurde nochmals erklärt, dass eine Anpassung des Steuersatzes aufgrund des mit der Vergnügungssteuer verbundenen Lenkungszwecks, die Spielsucht im Satzungsgebiet einzudämmen, als angemessen erachtet wird. Ebenfalls wurde mitgeteilt, dass eine erdrosselnde Wirkung zu Lasten der Spielhallenbetreiber nicht zu erkennen ist. Hierzu gibt es auch Rechtsprechung. Seitens der angeschriebenen Firmen gab es hierauf keine Rückmeldungen.

Die Beschlussvorlage Nr. 785/2016-2021 über die Erhöhung der Vergnügungssteuer wurde am 16.10.2019 im Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung vorgelegt. In dieser Sitzung ergab sich eine Mehrheit dafür, den Tagesordnungspunkt zu vertagen, um den Ratsfraktionen politische Beratungen und Gespräche zu ermöglichen und in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung erneut zu beraten. In seiner Sitzung am 02.12.2019 wurde die Beschlussvorlage beraten und mehrheitlich zur Beschlussfassung an den Verwaltungsausschuss und den Rat weitergeleitet. Die Forderung nach einer schrittweisen Anhebung wurde in der Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt von keiner der Fraktionen vorgebracht.

Der Verwaltungsausschuss und der Rat haben am 12.12.2019 mehrheitlich die Neufassung der Vergnügungssteuersatzung und somit die Erhöhung auf 20 v. H. des Einspielergebnisses beschlossen. Der erst im Rahmen der Ratssitzung gestellte Antrag der CDU-Fraktion einer stufenweisen Anhebung in Höhe von jeweils einem Prozentpunkt bis zum Jahr 2022 wurde mehrheitlich abgelehnt. Jedoch hat auch dieser Vorschlag nicht den Forderungen der F.C.L. Automaten GmbH entsprochen, da dieser für eine stufenweise Anhebung des Steuersatzes in Höhe von drei Prozentpunkten bis zum Jahr 01.01.2024 (alle zwei Jahre in Höhe von einem Prozentpunkt) vorgeschlagen hat.

Gleichzeitig wird mit einer Erhöhung des Satzes den Verpflichtungen des § 3 Nr. 3 des Zukunftsvertrages zwischen der Stadt Northeim, dem Landkreis Northeim und dem Land Niedersachsen Rechnung getragen, die Einnahmenerhebung in insgesamt vollständiger und rechtlich zulässiger Höhe vorzunehmen.