Aufgrund der Allgemeinverfügung des Landkreises Northeim gibt die Stadt Northeim bekannt, dass in dem Zeitraum vom 16.03.2020 bis 18.04.2020 der Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Horten und Schulen untersagt ist.
Ausgenommen hiervon ist eine Notbetreuung für Beschäftigte der öffentlichen Daseinsvorsorge. Durch die Stadt Northeim wird derzeit diese Notbetreuung vorbereitet. Alle Eltern, deren Kinder in Kindertageseinrichtungen angemeldet sind, werden über das Wochenende durch die jeweilige Kita-Leitung informiert und der entsprechende Bedarf abgefragt. Der Bedarf wird ermittelt, zusammengestellt und die Zuteilung auf die Notgruppen vorgenommen. Ab Sonntagnachmittag erhalten die betroffenen Eltern durch die jeweilige Einrichtungsleitung eine Rückmeldung, in welcher Notgruppe ihr Kind betreut wird. Die Betreuungszeit in den Notgruppen wird in der Zeit von 7 Uhr bis 17 Uhr sichergestellt.
Die Notbetreuung in den Grundschulen wird durch die jeweilige Schulleitung koordiniert. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an die Grundschulen. Für die weiterführenden Schulen bitten wir auf die Informationen des Schulträgers Landkreis Northeim zurückzugreifen.
Für sehr dringende Fragen haben wir die zentrale Mailadresse sae(at)northeim.de eingerichtet.
Bitte machen Sie von der Notbetreuung nur im absoluten Bedarfsfall Gebrauch.



